BFAV: EBM janusköpfig – Ausgabenneutralität wirkt negativ20. Dezember 2019 Ein EBM mit zwei Gesichtern: Honorarzuwächse einerseits, Ausgabenneutralität andererseits – so sieht der BFAV das Ergebnis der Verhandlungen. Foto: © psvetlana – stock.adobe.com „Der Berg kreißte…und gebar eine janusköpfige Schimäre“, so beurteilt Dr. Wolfgang Bärtl, Sprecher des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV), die Ergebnisse der Verhandlungen zum neuen EBM. Nach sieben Jahren, so Bärtl, sei es zwar gelungen den fachärztlichen EBM in Richtung der fachärztlichen Grundversorgung für die “GOUDAH”-Ärzte (d. h. Gynäkologen, Orthopäden, Urologen, Dermatologen, Augen- sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Anm. d. Red.) teilweise zu stärken, allerdings bleibe die Reform – gebremst von einer gesetzlich vorgegebenen Ausgabenneutralität – erstmalig in der Geschichte des Vertragsarztwesens weit hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück. Die fachärztlichen Grundversorgung und deren massive Unterfinanzierung ist von den Vertretern des BVNF/BFAV im Laufe der letzten zehn Jahre nachdrücklich thematisiert worden. Diese Kärrnerarbeit des fachärztlich übergreifenden Basisverbandes zahle sich jetzt in Honorarzuwächsen für die fachärztliche Grundversorgung aus. „Neben der von uns maßgeblich mit angeschobenen Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG), die zwischenzeitlich deutlich mehr als eine Milliarde zusätzliches Honorar in die unterfinanzierten Praxen der fachärztlichen Grundversorgung gespült hat, kommt mit der EBM-Reform ein weiterer Finanzierungsschub für einen Teil der grundversorgenden, patientennahen Leistungen der Fachärzte“, freut sich Bärtl. Der BFAV-Sprecher sieht darin den Erfolg politisch kluger, aber auch nachhaltiger Berufspolitik des “Unternehmer-Facharztverbandes”, der selbstständige, niedergelassene Fachärzte in eigener Praxis vertritt. Ausgabenneutralität bremst GOUDAHDie Schattenseite dieser EBM-Reform sei jedoch die Vorgabe der „Ausgabenneutralität“, sodass kein zusätzliches Geld von den Krankenkassen in die darbende ambulante Versorgung fließe, kritisiert Bärtl. Damit hätten die überfälligen Korrekturen zugunsten der fachärztlichen Grundversorgung nur durch eine Umverteilung aus anderen Bereichen realisiert werden können. „Im Vergleich zu früheren EBM-Reformen, die zum Beispiel 2009 unter Köhler drei Milliarden zusätzliches Honorar brachten, blieben die derzeitigen Verhandlungsführer der KBV mit der Ausgabenneutralität weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück“, zeigt sich Peter Jung, ebenfalls im Vorstand des BFAV, enttäuscht über die vertane Chance, die Leistungen der Fachärzte entsprechend der Steigerungen der Lebenshaltungskosten, der Honorare der Klinikärzte, aber insbesondere unter Berücksichtigung der enorm gestiegenen Praxiskosten anzupassen. Angemessene Honorierung unerlässlichDer BVNF/BFAV werde sich nach diesem ersten Meilenstein in der fachärztlichen Grundversorgung als Vertreter aller in eigener Praxis tätigen, selbstständigen Fachärzte weiterhin für feste und angemessene Preise für alle fachärztlichen Leistungen einsetzen, „um die Benachteiligungen aus dieser verkorksten EBM-Reform für die Betroffenen zu beseitigen“, verspricht Jung. Dabei müssten neben dem inadäquaten kalkulierten Arztlohn insbesondere die weit überdurchschnittlich angestiegenen Personalkosten für die medizinischen Fachangestellten in den Fokus gerückt werden. „Ohne qualifizierte Mitarbeiterinnen geht das Licht in unseren Praxen schon gar nicht mehr an“, so sein Hinweis auf betriebsbedingt eingeschränkte Praxisöffnungszeiten. „Eine weitere EBM-Reform ohne zusätzliches Geld wird es mit uns nicht geben”, kündigte BFAV/BVNF- Sprecher Bärtl an. Quelle: Bayerischer Facharztverband (BFAV)
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