BFAV fordert Lohnsteuerbefreiung für Praxismitarbeiterinnen20. Januar 2022 Für den Urologen Dirk Potempa ist es “ein Gebot der Vernunft, den medizinischen Fachangestellten endlich die Ihnen zustehende Wertschätzung in Form einer geldwerten Zuwendung zukommen zu lassen“. Foto: BFAV Der Bayerische Facharztverband (BFAV) fordert als Dank für den außerordentlichen Einsatz in der Corona-Pandemie und zur weiteren Motivation der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter von der Politik einen Bonus in Form einer Lohnsteuerbefreiung. Für den BFAV begrüßt Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde aus Neumarkt, „dass entgegen anders lautenden Mitteilungen von Seiten der Staatssekretärin Sabine Dittmar sich nun der Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit der überfälligen Bonus-Zuwendung an die medizinischen Fachangestellten (MFA) ernsthaft befassen möchte. Unsere medizinische Fachangestellten haben in den vergangenen Jahren Großartiges zur Bewältigung dieser Pandemie geleistet. Sie haben sich neben der Regelversorgung, die in Anbetracht der Überlastung von Kliniken zugenommen hat, in ihrer Freizeit und an den Wochenenden zusätzlich an den Impf-Aktionen der Praxen beteiligt. Nur durch ihr überaus engagiertes Mitwirken konnte und kann auch künftig die medizinische Versorgung der Bevölkerung in diesen schwierigen Pandemie Zeiten aufrechterhalten werden,“ lobt Bärtl. Zustimmend dazu äußert sich auch BFAV-Vorstandskollege Dr. Dirk Potempa, aus seiner eigenen Praxiserfahrung als Urologe in Garmisch-Partenkirchen: „In Anbetracht der vorstehenden Omikron-Welle, bei der von einer zusätzlichen Belastung der Arztpraxen ausgegangen wird, ist es nicht nur eine Geste des Anstandes, sondern ein Gebot der Vernunft, den medizinischen Fachangestellten endlich die Ihnen zustehende Wertschätzung in Form einer geldwerten Zuwendung zukommen zu lassen.“ Der BFAV-Vorsitzende Bärtl schlägt vor, den medizinischen Fachangestellten „ab sofort für ein Quartal die Befreiung von der Lohnsteuer einzuräumen, da es der Politik wohl an praktikablen Lösungen mangelt.“ Er bittet weiter darum, den Auszubildenden in Anbetracht der niedrigeren Vergütungen für ein ganzes Jahr Lohnsteuer Befreiung zu gewähren. Dieses Instrument wirke nicht nur als Dank für die schon erbrachte Leistung, sondern sei in die Zukunft gerichtet „als Motivation, in diesem sehr anstrengenden und aufreibenden Beruf zu bleiben. Langfristig ist eine adäquate Erhöhung der Vergütungen erforderlich, die jedoch eins zu eins in den jeweiligen Gebührenordnungen EBM und GOÄ einzukalkulieren und extrabudgetär auszuzahlen ist,“ so der abschließende Appell des BVAF-Vorstandes an die Politik. (BFAV/ms)
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