BfT: Möglichkeiten der Impfung nutzen, um Geflügelpest in Schach zu halten

(Symbolbild) Geflügelbestände schützen: Impfung als ergänzende Option zu Biosicherheitsmaßnahmen ermöglichen – dazu ruft der BfT auf. Foto: © Jan Wagner – stock.adobe.com

In einer aktuellen Mitteilung ruft der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) dazu auf, die Seuchenbekämpfungsstrategie zu überdenken und die Türen für eine Impfung gegen die Vogelgrippe zu öffnen. Auch wenn das Infektionsgeschehen bereits in Gang ist.

Der BfT fordere bereits seit einiger Zeit, Impfungen vermehrt in die Seuchenbekämpfung einzubeziehen und der präventiven Impfung einen höheren Stellenwert einzuräumen. Die massiven Ausbrüche der Vogelgrippe bereits zu Beginn der Wintersaison zeigten einmal mehr, dass angesichts der breiten Verbreitung des Virus in der Wildvogelpopulation ein Umdenken erforderlich ist, so der Verband.

Impfpraxen anderer Länder zum Vorbild nehmen

In Frankreich bestehen bereits seit einiger Zeit gute Erfahrungen mit der Impfung von Enten, die Niederlande haben in einem Pilotversuch Impfungen bei Legehennen getestet. Italien hat die Impfung im Rahmen von Feldversuchen bei Puten eingesetzt. Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen wie der Afrikanischen Schweinepest liegen für Impfungen gegen die Vogelgrippe entsprechende Konzepte und praxisreife Impfstoffe vor. Positive Signale aus Handel und Politik sind erforderlich, um die Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe weiter voranzutreiben. Verbindliche Entscheidungen über die Genehmigung einer Impfung und benötigte Mengen sind Voraussetzung, um ausreichend Impfstoffe bereitstellen zu können.

Die Anforderungen für das Monitoring auf Einträge des Feldvirus laut EU-Recht müssen weiterentwickelt und auf ein praktikables Maß reduziert werden. Auch hier schaffen neue Testverfahren neue Optionen. Handelsbarrieren müssen überwunden werden, wie der BfT weiter mitteilt.

Auch wenn insbesondere in geschlossenen Haltungssystemen durch hohe Biosicherheitsmaßnahmen Einschleppungen weitgehend verhindert werden können, zeichnet sich ab, dass dies keinen ausreichenden Schutz für alle Betriebe darstellt.

Zumindest als ergänzende Option sollte Impfung ermöglicht werden

„Besonders gefährdet sind Freilandhaltungen und Wassergeflügel“, so Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des BfT, „vor allem in Regionen mit starkem Vogelzug. Auch Putenbetriebe haben ein erhöhtes Infektionsrisiko. Den Betrieben sollte die Impfung als ergänzende Option zu Biosicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden.“

„Durch den Einsatz der Impfung kann vielfaches Tierleid verhindert, erhebliche Kosten für Tötung und Beseitigung eingespart und die Versorgung mit Eiern und Geflügelfleisch gesichert werden“, so Schüller. Nicht zuletzt sei die vorbeugende Impfung statt der Tötung von Tieren auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.