Blindenführhunde: Bewährte Regelung für Nebenkosten soll gekippt werden22. Juli 2025 Blindenführhunde können blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Symbolbild.©24K-Production-stock.adobe.com Der GKV-Spitzenverband sieht vor, die bisher geltende Regelung zur Kostenübernahme für Führhunde zu streichen. Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Nur logisch also, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt ist. Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, der aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten – beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung – werden auf Antrag erstattet. Der GKV-Spitzenverband plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen. „Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel“, sagt Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist. Massive Nachteile für Betroffene durch Abschaffung Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle. Versicherte, aber auch Mitarbeiter von Krankenkassen können sich dort schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren, was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen“, betont Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden. Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane Möller betont: „Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten.“ Pro Retina sieht das selbstbestimmte Leben mit Führhund in Gefahr Auch die Selbsthilfeorganisation Pro Retina Deutschland e. V. appelliert: Finger weg von den Nebenkosten für Blindenführhunde. Der Verband sieht in der Änderung der Regelung eine existenzielle Bedrohung für Sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auf ihren Führhund angewiesen sind. Daher fordert Pro Retina die derzeitige Regelung nicht anzutasten und damit das selbstbestimmte Leben mit Führhund nicht zu gefährden. Günter Matzko, Ansprechpartner zum Thema Führhunde im Pro Retina Arbeitskreis Hilfsmittel, betont: „Die Haltung eines Blindenführhundes bedeutet nicht nur Verantwortung, sondern auch Kosten. Die bisher einheitliche und transparente Regelung hat sich bewährt – ihre Abschaffung wäre ein Rückschritt in der Versorgung sehbeeinträchtigter und blinder Menschen.“ Pro Retina Geschäftsführer Dario Madani ergänzt, dass die damit verbundene unklare Rechtslage Tür und Tor öffne für bürokratische Einzelentscheidungen. Daher fordert er den GKV-Spitzenverband eindringlich auf, von der geplanten Streichung abzusehen und die bisherige Regelung zu erhalten. Dabei verweist er darauf, dass eine Streichung der Hilfsmittelregelung auch rechtlich bedenklich wäre. „Errungenschaften auf dem Weg zu echter Teilhabe dürfen nicht rückgängig gemacht werden.“ (SaS)