BMG-Entwurf zur Notfallversorgung – wichtiges Signal für die Kinder- und Jugendmedizin27. Juni 2024 Foto: © Halfpoint – stock.adobe.com Das Bundesgesundheitsministerium hat den lang angekündigten Entwurf für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Die pädiatrischen Fachgesellschaften und -verbände begrüßen die darin enthaltenen Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), mahnen aber eine entsprechende Finanzierung und personelle Ausstattung an. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD), die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) und der Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen in Deutschland (VLKKD) haben, unterstützt von weiteren pädiatrischen Fachgesellschaften einschließlich der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH), ein Positionspapier zum aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung verfasst. Darin heißt es, dass die Notfallversorgung in Deutschland vor großen demographischen, medizinischen und gesundheitsökonomischen Herausforderungen stehe und eine zukunftsorientierte Reform der Notfallstrukturen notwendig sei. Die KINZ seien dabei ein essenzieller Schritt, um die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. „Ein Ziel des vorgelegten Referentenentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium ist eine bessere Steuerung des Patientenzulaufs. Die kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und -verbände begrüßen dieses grundsätzliche Ansinnen. Bislang suchen zu viele Patientinnen und Patienten Hilfe in den Notfallambulanzen und Notaufnahmen der Kliniken und Kinderkliniken und im vertragsärztlichen Notdienst. Viele dieser Patientinnen und Patienten könnten eigentlich in der ambulanten Regelversorgung versorgt werden oder bedürfen keiner akutmedizinischen Versorgung – auch in der Kinder- und Jugendmedizin. Dies führt zu einer Überbeanspruchung und Überlastung der Notfallversorgungsstrukturen – auf Kosten derjenigen, die eine notfallmedizinische Versorgung dringend benötigen. Es ist sehr zu begrüßen, dass die kinder- und jugendmedizinischen Aspekte in den Entwurf eingeflossen sind“, erklären die unterzeichnenden Gesellschaften und Verbände. Sie mahnen jedoch an, dass die Etablierung der Kinder-Notfallzentren nur gelingen kann, wenn die dafür erforderlichen Strukturen auch die entsprechende Finanzierung und personelle Ausstattung, auch in Zeiten eines zunehmenden Mangels an Fachpersonal erfahren. Zudem müssten beim Auf- und Ausbau der Notfallversorgungsstrukturen unbedingt die regionalen Begebenheiten berücksichtigt werden. „Wo ein Integriertes Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist, muss eine telemedizinische Anbindung der vorhandenen Strukturen an ein KINZ gegeben sein. So kann und muss die fachärztliche Versorgung wenigstens telemedizinisch gewährleistet werden“, fordern die Stellungnehmenden.
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