bng bemängelt Erstattung von Einmalprodukten in der Endoskopie13. November 2017 Foto: © VRD/Fotolia Während Kliniken für Biopsiezangen zur Entnahme von Gewebeproben und Polypektomieschlingen zur Entfernung von Darmkrebsvorstufen meist Sondervereinbarungen zur Sachkostenerstattung mit den Kostenträgern vereinbaren können, bleiben Praxisbetreiber oft auf den Kosten für Einmal-Endoskopiezubehör sitzen, beklagt der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen (bng). Der Grund dafür, so der bng, sei ein Dilemma, das aus “widersprüchlichen Hygienebestimmungen und deren Interpretation durch die regional zuständigen Behördenvertreter” erwachse: Es würden für Klinik und Praxis wiederverwendbare Zusatzinstrumente für die Endoskopie angeboten, für die die Hersteller aber keine anerkannten Wiederaufbereitungsverfahren lieferten. Aufgrund einer neuen Interpretation der Hygienerichtlinie werde die Aufbereitung dieser Produkte trotz Zulassung am deutschen Markt in letzter Zeit durch die Aufsichtsbehörden bei Hygienekontrollen untersagt. Praxisbetreiber und Kliniken seien somit genötigt, auf Einmalprodukte zurückzugreifen. Das Problem: Für Einmalprodukte verweigerten die Kostenträger jedoch isoliert im ambulanten Bereich die Kostenübernahme mit dem Hinweis, dass wiederaufbereitbare Instrumente nach wie vor auf dem Markt gebracht werden, kritisiert der bng. Solange diese Situation bestehe, könne es keine Vereinbarung zur Sachkostenübernahme geben. „Das hört sich an wie ein Schildbürgerstreich“, sagt der bng-Vorsitzende Dr. Albert Beyer. „Einer sinnvollen ambulanten Versorgung werden einmal mehr Knüppel zwischen die Beine geworfen.“ Tatsache sei, dass Hersteller-Anweisungen zur Aufbereitung wiederverwendbarer endoskopischer Zusatzinstrumente der Gruppe „Kritisch-B“ nicht mehr als rechtskonform erachtet würden. Daher ist aus Sicht der Gastroenterologen auch ihr Vertrieb nicht mehr statthaft. Der bng fordert nun deshalb die Hersteller auf, diese Produkte binnen einer Frist von vier Wochen aus dem Handel zu nehmen. Dieser Schritt sei ein wesentlicher Beitrag zu noch höherer Patientensicherheit in Praxis und Klinik, heißt es seitens des bng. Darüber hinaus gehen die niedergelassenen Gastroenterologen davon aus, dass dann die Kostenerstattung des endoskopischen Einmal-Zusatzinstrumentariums sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich mit den Kostenträgern rasch geklärt werden kann. „Die Hersteller sind dazu angehalten, durch freiwillige Rücknahme der genannten wiederaufbereitbaren Produkte vom deutschen Markt für Klarheit und Chancengleichheit zu sorgen“, betont Beyer. „Ein umständliches und zeitraubendes Verfahren über die Herstellerüberwachung bliebe damit allen Beteiligten erspart.“
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