Bpt äußert sich zum ersten Haustarifvertrag in der Tierärzteschaft

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Nun gibt es den lange angekündigten ersten Tarifvertrag in der Tiermedizin, wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) mitteilt. Zunächst allerdings nur als Haustarifvertrag für eine einzelne Praxis in Sachsen, mit fünf angestellten Tierärzten.

Begrüßenswert ist aus Sicht des bpt insbesondere die mit dem Tarifvertrag geschaffene Möglichkeit zur Einteilung von Zwölfstunden-Schichten. Dadurch sei es möglich, Not- und Wochenenddienstangebot sicherzustellen, so der bpt. Darüber hinaus sind bis jetzt aber keine konkreten Details der Vereinbarung bekannt, sodass eine weitere Bewertung der Vereinbarung derzeit nicht möglich ist.

Insbesondere wichtige Fragen zu Gehältern, Wochenend- und Nachtzulagen, Bereitschaftsdiensten, Freizeitausgleich, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Sozialleistungen etc. bleiben unklar, erläutert der bpt weiter. Außerdem bliebe abzuwarten, welchen Einfluss der Abschluss des Haustarifvertrags durch den Bund angestellter Tierärzte (BaT) auf die jahrelangen berufspolitischen Bemühungen von Bundestierärztekammer (BTK) und bpt für eine gesetzliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes haben wird.

Klar ist, dass der jetzt abgeschlossene Haustarifvertrag ausschließlich für die entsprechende Praxis gilt und damit vorläufig nur einem sehr kleinen Kreis an Kollegen zugutekommt.

Außerdem weist der bpt darauf hin, dass er keine Tarifverträge für angestellte Tierärzte abschließen kann, da sowohl Praxisinhaber wie angestellte Tierärzte Mitglied sind (keine Gegnerfreiheit). Für die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) ist der bpt jedoch seit mehr als 30 Jahren Tarifpartner des Verbands Medizinischer Fachberufe (VMF).