BPtK kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Die Bundespsychotherapeutenkammer fürchtet einen bevorstehenden Mangel an Fachpsychotherapeuten in Kliniken und Praxen. (Foto: © Ilona – stock.adobe.com)

Aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) greift der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) deutlich zu kurz, um die psychotherapeutische Versorgung vor Ort zu verbessern und einem Nachwuchsmangel an Fachpsychotherapeuten vorzubeugen.

In einer aktuellen Stellungnahme fordert die BPtK daher, insbesondere auf dem Land, in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet einen verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung, um gleiche Lebensverhältnisse auch in der psychischen Gesundheitsversorgung zu fördern.

„Der Vorschlag einer separaten Bedarfsplanung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ist zwar ein guter Ansatz, damit sie dort, wo sie leben, zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz erhalten“, erklärte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Aber auch für Erwachsene müssen auf dem Land, im Ruhrgebiet und in den historisch schlechter versorgten Städten Ostdeutschlands gezielt zusätzliche Kassensitze geschaffen werden, um lange Wartezeiten abzubauen. Wir fordern, dafür eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent in das GVSG aufzunehmen.“

Auch bei der ambulanten Komplexbehandlung für schwer psychisch erkrankte Patienten sei der Gesetzgeber gefordert. “„Bestehende Hürden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Entwicklung dieses wichtigen Versorgungsangebots verhindern, müssen endlich aus dem Weg geräumt werden”, fordert die BPtK-Präsidentin. „Parallel dazu müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Behandlungskapazitäten für diese Patienten bedarfsgerecht ausgebaut werden.“

Langfristig hängt die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der BPtK zufolge davon ab, ob zukünftig ausreichend Fachpsychotherapeuten zur Verfügung stehen. „Mit dem GVSG muss die Regelungslücke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen werden“, fordert Benecke weiter. „Nur mit einer Finanzierung können die Psychotherapiepraxen und Weiterbildungsambulanzen, die vor Ort die ambulante Versorgung sichern, ausreichende Weiterbildungsstellen für den psychotherapeutischen Nachwuchs einrichten.“

BPtK fordert Ergänzung im KHVVG