BPtK kritisiert „Verantwortungs-Ping-Pong“ bei der Psychiatrie-Personalausstattung

Stillstand beim Reformvorhaben, die Personalaussattung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken zu verbessern. (Foto: © hecke71 – stock.adobe.com)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zu Reformvorhaben in psychiatrischen Krankenhäusern. Aus dieser geht hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen wird.

„Das ist Verantwortungs-Ping-Pong zwischen der Bundesregierung und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Resultat, dass Patient*innen bis heute keine zusätzliche Minute Psychotherapie in Psychiatrien erhalten“, erklärte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Wenn Bundesregierung und G-BA zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, wer laut Gesetz in der Verantwortung steht, muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen.“

Während der G-BA darauf verweist, dass der gesetzliche Auftrag zur Ausgestaltung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) lediglich „Mindestanforderungen“ an die Personalausstattung beinhaltet, verweist die Bundesregierung auf den G-BA, in dessen Verantwortung die inhaltliche Ausgestaltung der PPP-Richtlinie liege.

Seit Jahren werde im G-BA eine Entscheidung zur Erhöhung der Minutenwerte der PPP-Richtlinie zulasten der Patienten verschoben, kritisiert die BPtK. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen, ist aus Sicht des Verbandes jedoch zwingend erforderlich.

„Die Psychiatrien sind elementare Weiterbildungsstätten und müssen gesetzlich die Rahmenbedingungen zugesichert bekommen, um psychotherapeutische Weiterbildungsstellen anbieten zu können. Wie die Personalkosten bei der Vereinbarung des Krankenhausbudgets zu berücksichtigen sind, regelt aber der Bund – und nicht die Länder oder Psychotherapeutenkammern. Ohne die Weiterbildung in Psychiatrien gibt es zukünftig keine Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten, warnte Benecke.