BPtK warnt vor massiver Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung12. Juni 2026 Längere Wartezeiten auf einen Psychotherapie-Platz sind nur eine der Folgen, wenn die Kürzung der Honoare für psychotherapeutische Leistungen bestehen bleibt. (Foto: © Birgit Reitz-Hofmann – stock.adobe.com) Anlässlich der ersten Lesung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag warnt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vor massiven Einschnitten in die Patientenversorgung durch die geplante Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). „Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst: Die gesetzliche Krankenversicherung muss stabilisiert werden, aber nicht zulasten der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“, erklärte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Der Abbau psychotherapeutischer Versorgungsangebote, der aus der geplanten Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung resultiert, ist nicht hinnehmbar. Die geplanten Einschnitte würden die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unausweichlich massiv gefährden. Darüber hinaus würden sie erhebliche Folgekosten durch unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen. AU-Zeiten, Krankengeldzahlungen und Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen drohen weiter anzusteigen.“ Benecke befürchtet, dass die geplante Reform die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch langfristig schwächen könnte. „In der derzeitigen Ausgestaltung würde das Vorhaben zu einem Abbau von Versorgungsangeboten und -strukturen und zu längeren Wartezeiten führen. Besonders betroffen wären auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, wie zum Beispiel die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen und schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten nach den KSVPsych-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“, erklärte Benecke. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein, die sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vorgenommen hat.“ Die BPtK-Präsidentin setzt daher auf Korrekturen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. „Wir stehen in engem Austausch mit den Regierungsfraktionen und werben intensiv für notwendige Anpassungen, damit psychisch erkrankte Menschen auch künftig die Versorgung erhalten, die sie benötigen.“
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