Breite Allianz wendet sich gegen GOÄ-Abstimmung beim Deutschen Ärztetag6. Mai 2025 Da hat sich die Bundesärztekammer wohl verkalkuliert: Eine ganze Reihe von Ärzteorganisationen will über die neue GOÄ beim nächsten Ärztetag gar nicht abstimmen. Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com In einer gemeinsamen Stellungnahme fordert ein breites medizinisches Bündnis, darunter die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU), die Bundesärztekammer (BÄK) auf, die Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) beim 129. Deutschen Ärztetag (DÄT) in Leipzig nicht zur Abstimmung zu stellen. Das Bündnis von medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, regionalen Organisationen und Initiativen übt deutliche Kritik an der GOÄneu in der vorliegenden Fassung sowie am „intransparenten Verhandlungsprozess“. Die GOÄneu sei weitgehend ohne Abstimmung mit den ärztlichen Berufsverbänden und medizinischen Fachgesellschaften konzipiert worden, monieren die Organisationen. Den zum Teil hohen und überproportionalen Abwertungen von Leistungen fehle eine nachvollziehbare und überzeugende Begründung, eine zugrunde liegende betriebswirtschaftliche Kalkulation sei nicht erkennbar. Volumenbetrachtung statt betriebswirtschaftlicher Kalkulation Zwar wurde in dem jahrelangen Prozess der GOÄ-Neukonzeption eine innerärztlich konsentierte Fassung erarbeitet. „Von dieser konsentierten Fassung ist in der jetzt vorgelegten Fassung der GOÄneu nicht mehr viel zu erkennen“, bemängeln die Verbände nun. „Die vorliegende Fassung der GOÄneu ist nicht das Resultat eines innerärztlichen Abstimmungsprozesses.“ Die Aushandlung sei „weitgehend ohne Abstimmung mit den ärztlichen Berufsverbänden“ allein zwischen der BÄK, dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfeträgern erfolgt. Doch nicht nur den fehlenden Abstimmungsprozess monieren die Unterzeichner, sondern auch das Ergebnis. Der Grundsatz einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation sei zugunsten einer Volumenbetrachtung verlassen worden. „Im Ergebnis gibt es sachlich nicht nachvollziehbare Vergütungsansätze. Damit ist eine weitere Entwicklung der GOÄneu, die medizinische Innovationen angemessen abbildet, nicht mehr möglich.“ „Ärzte unterschiedlicher Klassen“ Mehr noch: Nicht nur sei man vom ursprünglichen Grundsatz abgekommen – die gewählte Volumenbetrachtung „mit anscheinend willkürlicher Festsetzung der Vergütungssätze“ schaffe zudem „Ärzte unterschiedlicher Klassen“, denn die Absenkung der Vergütungssätze führe zu unterschiedlicher Vergütung der ärztlichen Arbeitszeit. Dies widerspreche den Beschlüssen zurückliegender Ärztetage, welche die Gleichwertigkeit ärztlicher Arbeitszeit festgelegt hatten. „Die Disziplinen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, fordern die Organisationen. „Ein solcher Ansatz leistet einer innerärztlichen Spaltung Vorschub und wird von uns grundsätzlich abgelehnt.“ Bis zum 30. April 2025 – also vier Wochen vor der geplanten Abstimmung über die GOÄneu auf dem Deutschen Ärztetag – habe die Ärzteschaft keine offizielle Fassung der GOÄneu erhalten, heißt es weiter in der Stellungnahme. „Das erschwert nicht nur eine offene und sachgerechte Diskussion. Auch für eine fundierte Meinungsbildung und Entscheidungsfindung ist eine ausreichende Zeit zur Auseinandersetzung erforderlich. (…) Dies sehen wir als nicht gegeben.“ Die unterzeichnenden Organisationen wenden sich deshalb ausdrücklich gegen eine Abstimmung zur GOÄneu beim DÄT, wie sie von der BÄK geplant ist. Diese müsse den erheblichen Unmut und Widerstand in großen Teilen der Ärzteschaft zur Kenntnis nehmen. Alle beteiligten Organisationen betonen jedoch die Notwendigkeit einer neuen GOÄ. Diese brauche aber eine breite Akzeptanz innerhalb der Ärzteschaft, und die sei gegenwärtig nicht gegeben. „Geben Sie der GOÄneu die Chance, die sie verdient und erlauben Sie eine weitere Diskussion und Bearbeitung!“, lautet daher die Forderung an die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern. Folgende Fachgesellschaften und Berufsverbände haben die Stellungnahme unterzeichnet (in alphabetischer Reihenfolge): Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM) Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI) Berufsverband der Deutschen Radiologie e. V. (BDR) Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) Berufsverband Deutsche Neurochirurgie e.V. (BDNC) Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. (BDL) Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V. (BDN) Berufsverband Deutscher Neuroradiologen e.V. (BDNR) Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V. (BNC) Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft e.V. (DDL) Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V. (DGDC) Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) Deutsche Gesellschaft für Hals- Nasen- Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, e.V. (DGHNO-KHC) Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V. (DGHM) Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL) Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie e.V. (DGNC) Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie e.V. (DGNR) Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. (DGN) Deutsche Gesellschaft für Senologie e.V. (DGS) Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG) Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin – DEGUM e.V. Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) Deutsche Röntgengesellschaft e.V. (DRG) Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV) (ms)
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