BTK bittet Politik um starkes Signal für den Tierschutz in Deutschland

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Die Bundestierärztekammer (BTK) bittet die Bundesregierung in einem Schreiben mit Nachdruck darum, das in der vorangegangenen Legislatur geschaffene Amt einer/eines Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz zu erhalten.

„Damit würde die Koalition ein klares Zeichen für den nachhaltigen Schutz von Tieren und die Stärkung ihrer Rechte in Deutschland setzen“, betont BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Das Amt zu erhalten, würde dem wachsenden gesellschaftlichen Bewusstsein für Tierschutz Rechnung tragen, so Vogel.

Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes sei vorgesehen gewesen, das Amt in einem neuen § 16n Tierschutzgesetz gesetzlich zu verankern. Da dies jedoch aufgrund der Koalitionsauflösung nicht erfolgt sei, fehle es nun an einer gesetzlichen Grundlage, wie die BTK erläutert. Der Vertrag der aktuellen Bundestierschutzbeauftragten laufe zu Ende Mai 2025 aus. Daher bedürfe es nun zeitlich dringend einer Kabinettsentscheidung. „Tierschutz ist Staatsziel – und das muss sich auch in der politischen Struktur widerspiegeln“, hebt Dr. Vogel hervor. Der Erhalt dieses Amtes würde die zunehmende gesellschaftliche und politische Relevanz des Tierschutzes unterstreichen. Es ist ein wirksames Bindeglied zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis, das auch in Zukunft dafür genutzt werden muss, die Lebensbedingungen von Tieren nachhaltig zu verbessern.“

„Unsere Tierärztinnen und Tierärzte erleben täglich die Herausforderungen des praktischen Tierschutzes – sei es in der Nutztierhaltung, bei Haustieren oder im Bereich des Tierhandels und die/der Bundestierschutzbeauftragte ist die/der zentrale Ansprechpartner/in für all diese Belange rund um das Tierwohl“, erklärt der BTK-Präsident. Der/die Bundestierschutzbeauftragte bringt Tierschutzthemen auf das bundespolitische Tableau und berücksichtigt dabei u. a. die Erfahrungen der Amtstierärzteschaft sowie der praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen und steht in einem stetigen Austausch mit ihnen. Das Amt der Bundestierschutzbeauftragten ist eine unverzichtbare institutionelle Ergänzung zu vorhandenen Strukturen, um den Tierschutz perspektivisch und fachlich unabhängig auf Basis evidenzbasierter Forschung und ressortübergreifend voranzubringen. Ziel muss es sein, sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die praktische Umsetzung des Tierschutzes stetig weiterzuentwickeln – im Sinne der Tiere und einer verantwortungsvollen Gesellschaft, wie die BTK resümiert.