BTK: Impfen durch TierärztInnen und Statement zu Forderungen des EU-Parlamentes zu Langstreckentransporten von Tieren21. Januar 2022 © LOGO BTK Die Bundestierärztekammer informiert Tierärzte über die verbindlichen Voraussetzungen zum Impfstart. Außerdem ist ein kurzes Statement zu den gegenwärtigen Bemühungen des EU-Parlamentes zur Verbesserung des Tierschutzes auf Langstreckentransporten angefügt, das die BTK auf Anfrage abgegeben hat. BTK Berlin, 12.01.2022 Aufgrund einer Gesetzesänderung im Dezember ist es TierärztInnen ab sofort möglich, Menschen gegen COVID-19 zu impfen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung, deren Inhalt fünf Stunden Theorie sowie zwei Stunden „Praktikum“ in einem Impfzentrum oder einer ähnlichen Einrichtung umfasst. Der theoretische Teil, basierend auf einem Curriculum, das von der Bundestierärztekammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer entwickelt wurde, kann ab dem 12.01.2022 per E-Learning absolviert werden. Über die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Schulung erhalten die TierärztInnen eine Bescheinigung. „Wir freuen uns, dass es interessierten KollegInnen nun endlich möglich ist, sich an der Impfkampagne der Bundesregierung und dem gemeinsamen Kampf gegen COVID-19 zu beteiligen und die HumanmedizinerInnen zu unterstützen“, sagt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Nach Abschluss der Schulung können TierärztInnen zunächst im Impfzentrum oder im mobilen Impfteam tätig werden. Eine Impfung gegen COVID-19 in der Tierarztpraxis ist vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch vorgesehen, allerdings fehlen hierzu noch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen. Ausführliche Informationen zum Curriculum sowie die Zugangsdaten zur Onlineschulung gibt es auf der BTK-Homepage. 21.01.2022 Auf Anfrage hat die Bundestierärztekammer ein kurzes Statement zu den Forderungen des EU-Parlamentes bezüglich eines besseren Schutzes von Tieren auf Transporten verfasst, hier der O-Ton: Es ist begrüßenswert, dass das EU-Parlament die Missstände anerkennt und die Kommission auffordert, tätig zu werden. Bedauerlich ist allerdings, dass die vom Untersuchungsausschuss klar formulierten Vorschläge zum Transport von Jungtieren und zur grundsätzlichen Transporthöchstdauer von 8 Stunden keine Mehrheit gefunden haben. Der Ball liegt jetzt bei der Europäischen Kommission, die sich daran messen lassen muss, wie ernsthaft sie eine Überarbeitung der Vorschriften zum Transport von Tieren angeht.
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