BTK zur Schädlingsbekämpfung in der Lebensmittelkette24. Februar 2026 (Symbolbild) Foto: © Oksava – stock.adobe.com Für intensive Diskussionen sorgen bundesweit die geplanten Änderungen im Zuge der Neubewertung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien auf EU-Ebene, wie die Bundestierärztekammer (BTK) mitteilt. Demzufolge sollen antikoagulante Rodentizide künftig nur noch nach zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden. Eine sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist dann nicht mehr zulässig. Zudem werde die Anwendung auf sachkundige Personen beschränkt. Die BTK warnt vor praktischen Problemen durch das Verbot der Dauerbeköderung. Lebensmittelsicherheit braucht praktikable Lösungen Eine wirksame und fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist für die Lebensmittelsicherheit unverzichtbar, wie die BTK unterstreicht. „Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung bis hin zum verarbeitenden Betrieb – liegt in weiten Teilen in der Verantwortung der Tierärzteschaft“, betont der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Überträger von Krankheitserregern mit Zoonosepotenzial erfordern konsequente Bekämpfung Schadnager wie Ratten und Mäuse sind nicht nur Verursacher erheblicher wirtschaftlicher Schäden, sondern auch Überträger von Krankheitserregern mit Zoonosepotenzial, etwa Hantaviren. Darüber hinaus können sie Lebensmittel und Futtermittel nachteilig beeinflussen und kontaminieren. Gerade in großen Zentrallagern zeige sich die Problematik deutlich – immer wieder werden Schadnager über Zulieferungen eingeschleppt. Sie vermehren sich in Paletten mit Lebensmitteln und breiten sich von dort in weitere Betriebe aus. „Ohne konsequente Überwachung und Bekämpfung kann sich ein Befall rasch ausweiten – mit erheblichen Folgen für Hygiene, Biosicherheit und Verbraucherschutz“, erklärt Dr. Vogel. Die Tierärzteschaft überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben entlang der gesamten Lebensmittelkette. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schutz von Futtermitteln vor Schädlingsbefall. „Tierärzt:innen sichern Lebensmittel – und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz“, unterstreicht der BTK-Präsident. Abschaffung der Dauerbeköderung zur Schädlingsbekämpfung birgt gewisse Gefahren Dass in die Bewertung des Einsatzes von Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) Aspekte der Umweltsicherheit einfließen, ist richtig und nachvollziehbar, so die BTK. Die Abschaffung der Dauerbeköderung bringe jedoch praktische Probleme mit sich. Künftig müsse zunächst ein Befall festgestellt werden, bevor antikoagulante Rodentizide eingesetzt werden dürften. Das könne die Bekämpfung verzögern und dazu führen, dass sich Populationen bereits stark vermehrt haben, bevor wirksam eingegriffen wird. Als Alternativen kommen v. a. Schlagfallen zur Befallsermittlung zum Einsatz. Aus tierschutzfachlicher Sicht gelten sachgerecht eingesetzte Schlagfallen derzeit als geeignetste Methode. Lebendfallen wiederum erfordern eine tierschutzgerechte Tötung der gefangenen Tiere. Diese Verfahren sind technisch aufwendig und störanfällig. Unabhängig von der gewählten Methode gelte, so die BTK: Auch die Entsorgung getöteter Nagetiere müsse sichergestellt werden, damit die Hygiene gewährleistet ist. Lebensmittelhygiene ist ein hohes Gut Schädlingsbekämpfung ist immer Teil eines Gesamtkonzepts aus Biosicherheit, Lebensmittelhygiene, Tierseuchenprävention, Arbeits- und Umweltschutz. Die BTK begrüßt ausdrücklich, dass sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit der Thematik befasst und auf praxisgerechte Lösungen drängt. Bei der Risikobewertung der Schadnagerbekämpfung darf die gesetzlich geforderte Lebensmittelhygiene nicht unberücksichtigt bleiben.
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