Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zur Anpassung der Rechtslage beim Kükentöten4. Mai 2023 Symbolbild. Foto: © Anja – pixabay.com Die Bundesregierung hat die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Diese sieht vor, die Bebrütung erst ab dem 13. Bebrütungstag abzubrechen. Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag greifen zu lassen. Sie trägt damit dem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung. Das BMEL schafft damit Rechtssicherheit. Denn nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – bislang war dies nur bis zum 7. Bebrütungstag auszuschließen. Das ist das Ergebnis eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts. Als Lebensmittel verwendete Hühner-Eier stammen weit überwiegend von Hühnern, die auf eine bestmögliche Legeleistung gezüchtet sind („Legerassen“). Dagegen stammt Hühnerfleisch hauptsächlich von Hühnern, die auf einen bestmöglichen Fleischansatz gezüchtet sind („Mastrassen“). Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet („Eintagsküken“), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und bekanntermaßen keine Eier legen). Dies betraf etwa 40 Millionen Küken jährlich. Im EU- und weltweiten Maßstab ist routinemäßiges Töten weiterhin gängige Praxis Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist. Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Als Replik auf eine französisch-deutsche Initiative hat die Europäische Kommission auf der Tagung des Rates der Europäischen Union (Landwirtschaft und Fischerei) am 17. Oktober 2022 angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen. Zur Forschungsförderung durch das BMEL Für die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts von Hühnerembryonen im Brut-Ei hat das BMEL seit dem Jahr 2008 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 8,8 Millionen Euro bereitgestellt. Im selben Zeitraum hat das BMEL zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 14,6 Millionen Euro für Vorhaben zur Nutzung von Hähnen der Legerassen zur Fleischproduktion („Bruderhähne“) und vor allem auch die Verwendung von „Zweinutzungshühnern“ zur Verfügung gestellt. Als Zweinutzungshühner werden Hühnerrassen bezeichnet, die gleichsam zur Eier- und Fleischproduktion bestimmt sind und insofern einen züchterischen Ausgleich zwischen Lege- und Mastleistung darstellen. Die Fördersumme schließt auch drei laufende Vorhaben ein, die sich auf Zweinutzungshühner beziehen und voraussichtlich in den Jahren 2025, 2026 bzw. 2028 abgeschlossen sein werden.
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