Bundeskabinett beschließt Medizinregistergesetz13. März 2026 Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Berlin. (Foto: ©2024 Tobia Koch) Krebs, Diabetes, angeborene Herzfehler: Zu vielen Erkrankungen und laufenden Behandlungen gibt es umfassende Sammlungen medizinischer Daten. Dieser Fundus soll stärker nutzbar gemacht werden. Daten zu zahlreichen Krankheiten und Therapien in medizinischen Registern sollen künftig besser für Forschung und Versorgung genutzt werden können. Das Bundeskabinett brachte mit dem sogenannten Medizinregistergesetz Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken auf den Weg, die einheitliche Regeln und Standards festlegen sollen. Register lieferten wertvolle Erkenntnisse, sagte die CDU-Politikerin. Sie zeigten, was im Versorgungsalltag tatsächlich wirke – und das etwa auch für Frauen oder Ältere, die in klinischen Studien nur selten berücksichtigt würden. Medizinregister liefern wertvolle Informationen In Deutschland gibt es einige Hundert medizinische Register, die jeweils Daten zu bestimmten Erkrankungen mit Verläufen und Behandlungen sammeln – etwa für Krebs, Herzerkrankungen oder eingesetzten Implantaten. Im Gegensatz zu Studien zur Zulassung von Arzneimitteln könnten bei Registerstudien breitere Bevölkerungsgruppen einbezogen werden, erläuterte das Ministerium. Möglich seien auch Beobachtungen über längere Zeit und unter Alltagsbedingungen. Erforscht werden könne so beispielsweise, ob eine Krankheit bei Männern anders als bei Frauen verläuft oder welche Arzneidosis bei Kindern sinnvoll ist. Einheitlicher Rechtsrahmen für Medizinregister geplant Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen einheitlichen Rechtsrahmen mit Qualitätsanforderungen und Datenverarbeitungsregeln für qualifizierte Register vor. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll mit dem Zentrum für Medizinregister (ZMR) eine Koordinierungsstelle entstehen. Ein systematischer Überblick über bestehende Medizinregister, deren Datenbestand, Rechtsgrundlagen und Nutzungsmöglichkeiten soll in einem zentralen Medizinregisterverzeichnis geschaffen werden.
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