Bundesrat macht Weg für Änderungen an Krankenhausreform frei27. März 2026 Blick ins Plenum während einer Plenarsitzung des Bundesrates (Foto: © Bundesrat | Dirk Deckbar) Der Weg für Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform ist nach monatelangem Ringen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll. Damit werden längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität möglich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sprach von einem guten und gangbaren Kompromiss. Das Gesetz sorge dafür, dass die Regelungen für Kliniken und Planungsbehörden praxistauglich umsetzbar seien. Gemeinsames Ziel sei, zu mehr Spezialisierung und Bündelung von Kompetenzen zu kommen. Es brauche aber auch eine gute Grundversorgung gerade auf dem Land. Weiter Kritikpunkte aus Ländersicht In der Debatte machten mehrere Länder anhaltende Kritikpunkte deutlich, hoben aber auch eine jetzt nötige Planungssicherheit hervor. Der Bundesrat stellte in einer Entschließung fest, dass das Gesetz in Teilen hinter den Länderforderungen zurückbleibe und einzelne Regelungen den praktischen Anforderungen bei der Umsetzung noch nicht ausreichend Rechnung trügen. Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen. Zentrales Instrument sind neu definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen mit einheitlichen Vorgaben zu Ausstattung und Fachärzten. Nur Kliniken, die sie erfüllen, können die Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das Änderungsgesetz erweitert nun die Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen der Vergütung sollen ein Jahr später kommen. DGPPN: Nach der Reform ist vor der Reform Nach dem Beschluss des Bundesrates forderte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die Psychiatrie in die Reform der Krankenhausversorgung mit einzubeziehen. Vor allem sollten Globalbudgets für psychiatrische Kliniken flächendeckend Teil der Regelversorgung werden. Gerade in der stationären psychiatrischen Versorgung besteht nach Ansicht der DGPPN dringender Reformbedarf. Angesichts massiver Kostensteigerungen brauche es tragfähige strukturelle Reformen. Aus Sicht der Fachgesellschaft gehören dazu vor allem mehr Flexibilität in der Versorgung, weniger Bürokratie und eine Finanzierung, die sektorenübergreifende Behandlung tatsächlich ermöglicht. Globalbudgets für höhere Behandlungszufriedenheit „Die Fakten sind hinlänglich bekannt, ebenso wie mögliche Lösungen: Globalbudgets für die psychiatrische Krankenhausversorgung sind hier das richtige Mittel, um für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie zu sorgen. Zusätzlich führen Globalbudgets auch zu einer höheren Behandlungszufriedenheit – bei gleichzeitig geringeren Kosten“, erklärte die Präsidentin der DGPPN, Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. „Globalbudgets sind vor allem in der Krankenhauspsychiatrie der richtige Weg, um das Prinzip ‚ambulant vor stationär‘ zu realisieren. Der Gesetzgeber sollte dieses erprobte und wirksame Werkzeug bei der Umsetzung der Gesundheitsreformen nicht aus dem Blick verlieren.“ Vor diesem Hintergrund hat die DGPPN gegenüber der FinanzKommission Gesundheit, deren Bericht im Laufe der nächsten Woche erwartet wird, und dem Bundesgesundheitsministerium in mehreren Gesprächen auf die Notwendigkeit der Einführung von Globalbudgets hingewiesen. Mit Blick auf die anstehenden gesundheitspolitischen Weichenstellungen fordert die Fachgesellschaft, die Psychiatrie bei allen weiteren Reformschritten einzubeziehen, um der psychischen Gesundheit in der Gesetzgebung den Stellenwert einzuräumen, den sie in der öffentlichen Wahrnehmung schon lange habe. (ej/BIERMANN mit dpa)
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