Bundesratsbeschluss soll Krankenhauslandschaft stabilisieren

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Auf Bestreben der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen fordert der Bundesrat zusätzliches Geld für Kliniken vom Bund, bis die Krankenhausreform greift. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte den Entschluss.

Um die nicht refinanzierten Kostensteigerungen auszugleichen, hält der Bundesrat einen strukturellen Inflationsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 für „dringend geboten“, heißt es in der Entschließung des Bundesrats, die am 23. Mai von der Länderkammer verabschiedet wurde. Vorgeschlagen wir eine „basiswirksame Erhöhung des Landesbasisabfallwertes“ um vier Prozent.

Der Bundesrat hält es auch für notwendig Klinikstandorte jenseits möglicher Änderungen an der Krankenhausreform beim Strukturwandel zu unterstützen. In der Entschließung fordert der Bundesrat deshalb zusätzliche Bundesmittel für einen Übergangszeitraum bis die Finanzreform vollständig greift.

Bundesratsinitiative flankiert Pläne der Bundesregierung

Stefanie Drese, Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, dass die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossenen Regelungen derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen vorsehen. „Die Länder haben mit Freude deshalb die Passagen im Koalitionsvertrag des Bundes aufgenommen, die Lücke bei den Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu schließen“, so die Ministerin. Die Bundesratsinitiative flankiere damit das Vorhaben der Bundesregierung.

Zustimmung für den Bundesratsentschluss kommt von der DKG. So betonte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß: „Der Beschluss der Länderkammer spiegelt die reale Situation in den Krankenhäusern wider. Die Kliniken ächzen seit 2022 und den folgenden immensen Preissteigerungen unter den erhöhten Kosten.“ Ex-Minister Lauterbach hab den Ruf der Kliniken nach Ausgleich der Inflation stoisch überhört und so die wirtschaftlichen Probleme weiter verschärft. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hätten Kliniken in die Insolvenz getrieben, führte Gaß weiter aus.

DKG: Zentrale Verantwortung bei den Ländern lassen

Der DKG-Vorstandsvorsitzende wertete den Beschluss als „starkes Signal an die neue Bundesregierung, die inflationsbedingte Finanzierungslücke der Krankenhäuser jetzt umgehend zu schließen“. Gaß verwies auch auf die Zuständigkeit der Länder: „Es zeigt auch, dass es richtig ist, zentrale Verantwortung für die Krankenhäuser bei den Ländern zu belassen. Koalitionsvertrag und Gesundheitsministerin Nina Warken haben bereits Signale in die richtige Richtung ausgesendet. Wir rechnen fest damit, dass der Inflationsausgleich zeitnah kommt und die Krankenhäuser nach drei Jahren Unsicherheit wieder planbar ihre Aufgaben erfüllen können.“ (ja)

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Quellen Bundesrat, DKG, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern