Bundestagswahl: „Spitzenfrauen“ fordern mehr Gleichberechtigung im Gesundheitswesen

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Vor der Bundestagswahl am 23. Februar hat der Verein Spitzenfrauen Gesundheit einen Katalog mit Forderungen an die künftige Bundesregierung aufgestellt, um eine „echte Gleichberechtigung“, insbesondere im Gesundheitswesen, in Deutschland zu erreichen.

Obwohl im Gesundheitswesen überproportional viele Frauen arbeiten, sei der geringere Anteil der Frauen in Führungspositionen vergleichbar mit jeder anderen Branche, so der Verein Spitzenfrauen Gesundheit in einer aktuellen Pressemitteilung. Weiterhin heißt es: Mit dem Engagement des Vereins konnte nach eigenen Angaben erreicht werden, dass eine Mindestbeteiligung in den Vorständen der Körperschaften der Sozialversicherungsträger und der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen durchgesetzt wurde. Dort ist nun jeweils mindestens eine Frau vertreten.

Doch weiterhin seien weibliche Vorstandsvorsitzende in den Körperschaften eine Seltenheit und fast immer sind nur wenige Frauen in Spitzengremien zu finden, informiert der Verein weiter. Frauen stünden deshalb unter einem größeren Erfolgsdruck, ihre Leistungen würden mit männlichen Maßstäben gemessen und ihre Lebensmodelle mit Familien-Auszeiten seien Karriere-Bremsen. „Zu einer echten Gleichberechtigung, in der unterschiedliches mit gleicher Wertschätzung behandelt wird, ist es noch ein weiter Weg! Die nächste Regierungskoalition sollte sich für zwölf zentrale Veränderungen einsetzen“, betont der Verein Spitzenfrauen Gesundheit.

Die Forderungen des Vereins im Überblick:

  • Frauenanteil als Indikator für Good Corporate Governance: Veröffentlichung des Frauenanteils in den ersten beiden Führungsebenen an prominenter Stelle auf den Internetseiten der Unternehmen bzw. Institutionen oder Körperschaften.
  • Mehr Transparenz und Zielvorgaben für Bewerbungsverfahren: Stellenbesetzungsgremien und Findungskommissionen für die Suche und Auswahl von Führungskräften oder die Besetzung von Gremien sind paritätisch zu besetzen. Dies gilt insbesondere auch für Vorstellungsgespräche oder Assessments.
  • Job-Sharing-Programme für Frauen und Männer in Führung, die Sorgearbeit leisten: Gezieltes Bauen von Brücken für Führungskräfte in Phasen der Sorgearbeit und Setzen von attraktiven steuerlichen Anreizen bei Job-Sharing-Modellen.
  • Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Homeoffice: Flexible Arbeitszeitmodelle sollen es allen Geschlechtern gleichermaßen ermöglichen, ihren Teil der Sorgearbeit zu übernehmen.
  • Endlich ausreichend und gute Kinderbetreuung: Dies betrifft Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und in Ganztagsschulen.
  • Vollständige steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Kinderbetreuung: Für in Vollzeit tätige Eltern muss die Abzugsfähigkeit in vollem Umfang gewährleistet sein.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen attraktiver gestalten: Überarbeitung bestehender Minijobregelungen und Hinzuverdienstgrenzen, damit eine gewünschte Berufstätigkeit von Frauen nicht an der mangelnden Unterstützung bei der Sorgearbeit scheitert.
  • Staatliche Unterstützung für Eltern grundsätzlich je zur Hälfte: Förderung der gemeinsamen und geteilten Verantwortung für Sorgearbeit sowohl durch Transferleistungen als auch durch steuerliche Vergünstigungen.
  • Förderung von weiblichem Unternehmertum und diskriminierungsfreie Vertragsbedingungen: Zugangsmöglichkeiten zu Kapital für frauengeführte Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase müssen verbessert werden.
  • Vorgabe gendermedizinischer Standards für Forschung, Lehre und Versorgung: Gendermedizin muss in die Curricula aller Gesundheitsberufe integriert werden. Klinische Studien, Leitlinien und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses müssen zukünftig gendermedizinische Aspekte berücksichtigen.
  • Datennutzung über das Forschungsdatenzentrum nur bei nachgewiesener Gendersensibilität: Forderung einer gesetzlichen Ergänzung, dass ein unentgeltlicher Zugriff u.a. seitens der Industrie auf den Datenpool der GKV nur bei garantiert gendersensibler Forschung möglich ist.
  • Im Gesundheitswesen genutzte KI muss nachweislich diskriminierungsfrei sein: Die Zulassungsvorgaben für medizinische KI-Produkte müssen künftig Anforderungen für eine geschlechtersensible Datenbasis umfassen.