Bundestierärztekammer erfreut über Entscheidung des Europäischen Parlaments

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Die Mitglieder des Europäischen Parlaments machen den Weg frei für den Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission (DEA 2021/2718) und verhindern somit den Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren.

Wie einer Pressemeldung der Bundestierärztekammer (BTK) zu entnehmen ist, herrscht große Erleichterung über die Entscheidung.

Nachdem die vergangenen Wochen geprägt gewesen seien vom Kampf der Tierärzteschaft gegen die Ablehnung eines Verordnungsentwurfs zum Thema „Antibiotikavorbehalt für die Humanmedizin“, wie es ein vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorgelegter Antrag forderte, fiel nun in Straßburg die Entscheidung. Sehr zur Erleichterung der BTK stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments für den Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission (DEA 2021/2718) über „Kriterien zur Identifizierung von antimikrobiellen Arzneimitteln, die für die Behandlung von Menschen vorbehalten sind“ und verhinderten somit den Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren.

Die BTK vertritt die Auffassung, dass nun auf der Grundlage der abgestimmten Verordnung, welche auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Veterinärmedizin basiert, eine Liste mit für den Menschen reservierten Antibiotikaklassen erstellt werden kann – unter Berücksichtigung des One-Health-Ansatzes .

Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK, betont: „Insbesondere die Tierärzteschaft hat bereits in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beigetragen. Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin Umsicht und Vernunft bei der Anwendung dieser wichtigen Substanzen walten zu lassen.“ Nur so könne laut Tiedemann, gewährleistet werden, dass auch zukünftig, im Sinne des Tierschutzes sowie einer erfolgreichen Zoonose-Prävention, Menschen und Tiere eine zielgerichtete Therapie mit Aussicht auf Erfolg erhalten.

Ziel des durch den ENVI-Ausschuss vorgelegten Antrags sei es gewesen, so Tiedemann, eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren mit der Begründung, damit eine Minimierung der mitunter lebensbedrohlichen Antibiotikaresistenzen zu erreichen. Ein Ziel, das von der BTK ausdrücklich unterstützt würde und auch vom existierenden Entwurf der delegierten Verordnung ganz klar verfolgt wurde. Während dieser jedoch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Human- und Tiermedizin basiere, so die BTK weiter, forderte der vorgelegte Antrag ganz klar die Orientierung an den Kriterien und Empfehlungen der WHO, welche ausschließlich die menschliche Gesundheit berücksichtigt hätte.