BVA-Delegierte wehren sich gegen Teilungstendenzen5. November 2018 Fest zusammen stehen – das wollen die Augenärzte als ein gemeinsames Fach, auch wenn immer wieder Versuche zur Spaltung auf sie zurollen. Bild: ©RewSite – Fotolia.com Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) hat sich am Wochenende in Berlin einstimmig gegen jedwede Tendenzen zur Aufteilung der Augenärzteschaft in Untergruppen ausgesprochen. Anlass für diese eindeutige Positionierung bieten aktuelle Sachverhalte wie das TSVG oder die Bedarfsplanung. In seinem Bericht zur Lage schilderte der 1. BVA-Vorsitzende Prof. Bernd Bertram, dass im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 13. Dezember in die 1. Lesung des Bundestages gehen soll, vorgesehen sei, offene Sprechstunden nur für nicht operierende Augenärzte einzurichten. Solch eine gedankliche Differenzierung, so Bertram, „ist eine Katastrophe für unser Fach – wir sind ein Fach und so nicht zu trennen“. Wenn das aber im Gesetz erst einmal so definiert sei „ist das ein Dammbruch“, warnte der BVA-Chef. „Das können wir uns nicht bieten lassen.” Hintergrund dieser Teilung bei der Zuordnung der offenen Sprechstunden dürfte das geplante Zusatzhonorar für die Patientenversorgung in den offenen Sprechstunden sein, das den Operateuren offenbar nicht gezahlt werden soll. Auch in der Bedarfsplanung werden die Augenärzte bereits gedanklich untergliedert. Dies ergibt sich aus dem Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, dessen Annahme der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20 September beschlossen hat. Die Gutachter, so berichtete Bertram, beschrieben neue Verhältniszahlen unter Berücksichtigung von kleinräumigeren Planungen, von Morbidität und sozioökonomischen Parametern sowie von „Mitversorgereffekten“. Empfohlen würden im Gutachten sowohl eine Bedarfsplanungsebene der allgemeinen fachärztlichen Versorgung – unter anderem nur konservative augenärztliche Leistungen – als auch eine Bedarfsplanungsebene der spezialisierten fachärztlichen Versorgung – unter anderem für augenärztliche Operationen. Des Weiteren sollen die „nicht konservativ“ tätigen Augenärzte sektorenübergreifend geplant werden, analog etwa zu Chirurgen und Anästhesisten. „Wie das umgesetzt werden soll …? Fragen Sie mich bitte nicht“, wandte sich Bertram an das Plenum der DV und unterstrich: „Wir wenden uns massiv gegen die Aufspaltung unseres Faches.“ Diese Tendenzen seien problematisch, dagegen müssten die Augenärzte arbeiten. Im einstimmig beschlossenen Antrag lehnte die DV „jegliche Teilung der Augenärzte in zwei oder mehr Untergruppen durch den Gesetzgeber“ ab und unterstützte ausdrücklich einen Brief des BVA-Vorstandes an das Bundesgesundheitsministerium, in dem als Stellungnahme zum TSVG die Trennung der Augenärzte in „konservativ tätige“ und „operierende“ zurückgewiesen wird. Abgelehnt wurde ebenso eine Trennung der Augenärzte bei Regelungen der Selbstverwaltung etwa in der Gebührenordnung oder Bedarfsplanung, „wenn dadurch für gleiche Leistungen unterschiedliche Regelungen oder Honorierungen für Augenarztuntergruppen entstehen“. (dk)
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