BVA will gesetzliche Regelung für integrierte Notfallzentren in der Augenheilkunde8. November 2019 Illustration: © schulzfoto – Adobe.Stock Die Delegierten des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) haben sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass bundesweit auch augenärztliche integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Das Thema hatte zu einer längeren Debatte während der Delegiertenversammlung (DV) in Berlin geführt, da eine einheitliche Regelung für alle 17 BVA-Landesverbände respektive Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als wenig praktikabel eingeschätzt wurde. Die Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Kooperation zwischen niedergelassenen Augenärzten und Augenkliniken im Not- und Bereitschaftsdienst, so hieß es, müsse sich an regionalen Besonderheiten ausrichten lassen. Hintergrund der Beschlussfassung ist das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. In dieses, so das Ziel des BVA, soll eine Formulierung aufgenommen werden, die auch die bundesweite Einrichtung augenärztlicher INZ festlegt. Die DV lehnte im Beschluss sowohl INZ unter der alleinigen Regie von Krankenhäusern ab als auch die Einführung eines dritten Sektors neben ambulanter und stationärer Versorgung für den Betrieb von INZ. Vielmehr sollten KVen und Kliniken beim Betrieb augenärztlicher INZ eng kooperieren. Des Weiteren forderten die Delegierten, dass die Honorierung der Notfallversorgung „in adäquater Höhe und unbudgetiert durch die Krankenkassen“ zu erfolgen habe. Die Ausgaben für die Notfallzentren dürften nicht zulasten der niedergelassenen Augenärzte gehen. In der Debatte wurde auch deutlich, dass der BVA mit diesem Beschluss den Fortbestand eines flächendeckenden speziellen augenärztlichen Notdienstes sicherstellen will. Nur Augenärzte, so hieß es aus den Reihen der DV, könnten Augennotfälle behandeln – dass müsste unmissverständlich sein. Ein weiterer Aspekt pro INZ war die Entlastung sowohl der niedergelassenen als auch der Klinikärzte. Eine Überforderung mit Notdiensten, so zeige die Erfahrung, sei ein Hemmnis bei der Entscheidung für die Niederlassung und ebenso für die Kliniken, genügend Assistenzärzte zu finden. Hier gelte es, auch an die jungen Kollegen und die Attraktivität des Faches zu denken. Der DV-Beschluss setzt auf der gemeinsamen Stellungnahme von BVA und DOG (Juli 2019) auf, in der als „eine mögliche Option“ ein Modell der sektorenübergreifenden Kooperation für INZ in der Augenheilkunde beschrieben wird. (dk)Link zur Stellungnahme: https://www.dog.org/wp-content/uploads/2013/03/SN-Notdienst20190808.pdf
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