BVASK: Standards für Patienten sinken künftig auf Minimal-Niveau

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Die Hybrid-DRG sollen die Ambulantisierung voranbringen. Wie sich das auf die Qualität der Fußchirurgie bei den Patienten auswirken kann – darüber referiert Dr. Frank Schemmann auf dem 35. Jahreskongress des BVASK in Düsseldorf.

Der Chirurg, Unfallchirurg und Facharzt für Orthopädie am OC Boxberg Schemmann ist einer der drei Leiter des Arbeitskreises Abrechnung Fußchirurgie des Berufsverbands für Arthroskopie e.V. (BVASK) und kennt das System. Er erklärt: „Die Hybrid-DRG als Mix aus EBM (Fallpauschalen im Krankenhaus) und DRG (Abrechnungscodes in der Arztpraxis) sind eine Fehlentwicklung. Denn hier geht es nur um ein Preisdumping des Gesetzgebers und nicht um die wirkliche Ambulantisierung.“

In der Fußchirurgie wurden vom Bundesgesundheitsministerium sechs Hybrid DRG in den Kategorien A bis F eingeführt. Kategorie A ist am höchsten vergütet, Kategorie F am geringsten. So zählen beispielsweise zu den Kategorien folgende Leistungen:

  • A – oberes und unteres Sprunggelenk und komplexe Fersenbeinbrüche
  • B – komplexe Fußgelenk-Korrekturen
  • C – einfache Fersenbeinbrüche, Mittelfußbrüche bei komplizierenden Diagnosen, wie Z.B. Rheuma
  • D – Versteifungen im Mittelfußbereich (komplexer Hallus valgus)
  • E – Versteifung Großzehengrundgelenk und kleine Eingriffe bei Patienten unter 16 Jahren
  • F – alle kleineren Eingriffe, Sehnen- und Weichteileingriffe.

Eingriffe für Kinder und Rheumapatienten oft nicht mehr ausreichend vergütet

Nach Angaben des BVASK treffen gerade die geringfügig vergüteten Kategorien E und F oft bei Rheumapatienten und auf die Behandlung Minderjähriger zu. Bei kurzen Behandlungen von fünf Minuten und Sachkosten von 40 Euro sei das kein Problem. Allerdings würden komplexe Eingriffe mit mehrerer Knochen-Korrekturen mit 400 bis 500 Euro teuren Schrauben und einer langen OP-Zeit aus der Hybrid-DRG nicht mehr ausreichend vergütet, so die Kritik des Berufsverbandes.

Auf der anderen Seite werden für eine Kappung einer Sehne, ambulant, nun 900 statt – wie bisher – 23 Euro bezahlt. Eine Mittelung dieser Preise sei den Ärzten jedoch nicht möglich, sodass sie auf ihren Kosten sitzen blieben, bemängelt der BVASK. Dies führe so weit, dass es Kliniken gebe, die ihren Ärzten untersagen, ambulante Fußeingriffe bei Kindern durchzuführen. So fallen beispielsweise bei der Arthrorise hohe Implantat-Kosten an. Auch Eingriffe für die Behandlung des Hallux valgus sind dem Berufsverband zufolge nicht mehr kostendeckend abgebildet.

BVASK befürchtet „Abwärtsspirale“ bei den Preisen

„Doch niemand kann sich leisten, noch größere Defizite zu erwirtschaften“, betont der BVASK in einer Mitteilung. Weiter heißt es: „Noch schlimmer an diesem System ist, dass es sich selbst reguliert. Ärzte in Kliniken und Praxen versuchen immer mehr Kosten zu sparen, melden diese Zahlen zurück und es beginnt eine unheilvolle Abwärtsspirale mit der Abwertung von Preisen.“

Dies bedeute, dass Implantate, OP-Material, Abdeckungen und vieles mehr auf Standards im Minimal-Niveau gesenkt werden. „Der medizinische Fortschritt kann also in der Patientenversorgung nicht mehr angewandt werden“, so das Fazit des BVASK. Demnächst sollen Hybrid-DRG für arthroskopische Eingriffe festgelegt werden. „Wenn dann die Materialkosten nicht ausreichend vergütet werden, drohen den Patienten wieder offene Operationen, wo eigentlich schonend arthroskopisch und minimalinvasiv behandelt werden könnte“, befürchtet der Arthroskopie-Verband.