BvDU beklagt Termingängelung durch neuen Pragraphen

BVdU-Präsident Axel Belusa. Foto: Schmitz

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) wehrt sich gegen Eingriffe in die ärztliche Terminvergabe durch das „Gesetz über die Digitale Gesundheitsagentur“ (GDAG).

Stein des Anstoßes ist der neue Paragraph §370c SGB V-E, Nummer 42. Dieser soll es dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) ermöglichen, Vergaberegeln für Online-Termine von Fachärzten einzuführen. In der Folge können den Fachärzten konkrete Vorgaben zur Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität auferlegt sowie eine Obergrenze bei der Online-Terminvergabe eingeführt werden. Ebenso ist die Möglichkeit vorgesehen, Mindestvorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit zu definieren.

„Rückschritt ins Zeitalter von Dampfmaschinen“

Der BvDU sieht in der neuen Regelung einen „beispiellosen Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit“, wie es in einer aktuellen Mitteilung heißt. „Die neue Regelung erlaubt der Technokratie der Krankenkassen, direkt in die fachärztliche Berufsausübung einzugreifen, indem sie ihnen Vorgaben zu Terminkontingenten wie Hausarztvermittlungsfälle, GKV-Termine und PKV-Termine auferlegen kann“, führt der Verband aus.

„Statt es Ärztinnen und Ärzten, wie auch Patientinnen und Patienten, so leicht wie möglich zu machen, werden sie Tag für Tag mehr gegängelt und eingeschränkt“, kommentiert Dr. Axel Belusa, Präsident des BvDU. Ein einfacher und niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung sei für Patienten essenziell. Doch anstelle Innovationen in der Praxis zu fördern, drohe ein elementarer Rückschritt. Dies steht nach Überzeugung des BvDU in direktem Gegensatz zum Ziel der Bundesregierung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Hinzu kommt, dass bisherige Regulierungen von KBV und GKV-SV im Bereich der Digitalisierung nach BvDU-Auffassung zu höchst unbefriedigenden Ergebnissen führten.

Terminbuchung ist Teil des ganzheitlichen Praxismanagements

Der Berufsverband betont, dass die Terminbuchung aktuell in ein ganzheitliches Praxismanagement eingebettet sei. Im Versorgungsalltag kämen hierin eine Vielzahl von Bürokratie entlastenden Funktionen zum Einsatz, die durch den §370c wegfallen werden, warnt der BvDU. Hierzu zählt er Mitteilungen zu Vorsorgeuntersuchungen, Terminerinnerungen, die Kommunikation zur Patientenanamnese, den Dokumentenaustausch mit den Behandelnden, eine Wartelistenfunktion (z.B. zum Auffüllen kurzfristig abgesagter Termine) oder Terminketten, etwa für chronisch kranke Patienten. „Wir wollen uns die Reaktion von Patientinnen und Patienten gar nicht vorstellen, wenn sie erfahren, dass sie in Zukunft wieder in der telefonischen Warteschleife hängen, statt rund um die Uhr online Termine buchen zu können, an die sie zudem erinnert werden. Ein erneuter Irrsinn in der deutschen Gesundheitspolitik“, entrüstet sich der BvDU-Vorstand.

(BvDU/ms)