BvDU-Ehrenpräsident Klaus Schalkhäuser verstorben

Schalkhäuser
Klaus Schalkhäuser. Foto: Biermann Verlag

Dr. Klaus Schalkhäuser, Ehrenpräsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen (BvDU) ist am 17.11.2018 im Alter von 78 Jahren nach langer schwerer Krankheit im Kreis seiner Familie verstorben.

Schalkhäuser wareine der prägendsten Figuren der Urologie der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. Ab 1987 führte er fast 20 Jahre lang den Berufsverband. In diese Phase fielen nach Angaben des Verbandes wegweisende berufspolitische Entscheidungen. Der Urologe aus Dorfen, Landkreis Erding/Oberbayern, verantwortete die Vereinigung der ost- und westdeutschen urologischen Berufsverbände. Als Belegarzt aus Überzeugung sei er stets Vorreiter der Entwicklungen an der ambulant-stationären Schnittstelle der urologischen Versorgung gewesen. Er hatte von 2002 bis 2017 den Vorsitz des Bundesverbandes der Belegärzte inne.

Der Urologe war 1974 vom Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in München in die neue urologische Abteilung in Dorfen gewechselt. Der „beliebte, geschätzte und fachlich hochversierte Urologe“ habe als Belegarzt die urologische Abteilung in der 45 km östlich von München gelegenen Stadt aufgebaut, schreibt der „Merkur“ in einem Nachruf mit dem Titel „Mehr als nur ein Arzt, eine Institution“.

„Unvergessen ist sein Engagement für die stationär tätigen Kollegen bei der Einführung der urologischen DRG und im ambulanten Bereich bei der Erarbeitung eines Uro-EBM“, betont Dr. Axel Schroeder, BvDU-Präsident seit 2010, in seinem Nachruf. Ab 2006 habe Schalkhäuser als Ehrenpräsident den berufs- und standespolitischen Positionen des Verbands wichtige Impulse gegeben.

„Die Urologie verliert mit Dr. Schalkhäuser einen allseits geachteten leidenschaftlich-streitbaren Vertreter der fachärztlichen Zunft, für den die Berufspolitik im Mittelpunkt seines Wirkens stand“, so Schroeder weiter. „Der Berufsverband der Deutschen Urologen verneigt sich vor Dr. Klaus Schalkhäuser und wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Frau und seiner Tochter.“

(ms)