BvDU erwartet Klärung der Hygienekostenfrage vor Jahresende

BvDU-Präsident Axel Schroeder. Foto: BvDU

Vor der Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 08.12.2020, in der endgültig über die angemessene Vergütung der Hygienekosten ergänzend zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entschieden werden sollte, hat der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) seine Forderung nach ausreichender Kostendeckung bekräftigt.

„Die Kostenstruktur im EBM ist eine Farce, da die aktuellen Entwicklungen – ganz zu schweigen von den Pandemie-bedingten Zusatzkosten − nicht in den Honoraren berücksichtigt werden“, erklärte Dr. Axel Schroeder, Präsident des BvDU, heute in Berlin. Bereits seit 2012 gelten striktere Richtlinien für die Hygiene bei der Medizinproduktaufbereitung. Sie verursachen enorme Kosten, insbesondere für ambulant operierende Praxen. Deren Aufwendungen werden jedoch unverändert mit der veralteten EBM-Kalkulation aus dem Jahr 2005 abgegolten. „Wir erwarten vom Erweiterten Bewertungsausschuss eine klare Entscheidung: die künftige Gegenfinanzierung der stetig steigenden Hygienekosten in den urologischen Praxen“, forderte Schroeder.

Signifikante Kostenunterdeckung bei Hygiene-Schulungen, Praxisbegehungen oder Validierungen

„Dass die Geräteinvestition für die flexible Zystoskopie seit 1. April 2020 im EBM besser bewertet wird, ist zwar ein schöner Teilerfolg unsere Hygiene-Kampagne 2019, das reicht aber nicht“, kritisierte der BvDU-Präsident. Eine Erhebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Hygienekosten für Zystoskopien in urologischen Arztpraxen aus dem Frühjahr 2020 ergab eine signifikante Kostenunterdeckung bei mehreren Punkten: „Der erhebliche Mehraufwand für Hygiene-Fortbildungen von Ärzten und medizinischem Fachpersonal, Praxisbegehungen oder Validierungen wird derzeit weder im EBM abgebildet noch pauschal extra honoriert“, so Schroeder.

Facharztverbände schließen sich zusammen

„Die Urologie ist aber nicht allein mit dem Problem. Wir sind in dieser Frage im Austausch mit anderen Facharztverbänden. Alle Fachgruppen, die ambulant operieren, wie beispielsweise HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen oder Orthopäden, lehnen die Haltung der Krankenkassen ab“, betonte der BvDU-Präsident. „Wir Ärzte wollen hohe Hygienestandards und intensive Infektionsschutzmaßnahmen. Und unsere Patienten natürlich auch. Sie müssen aber darauf vertrauen können, dass ihre Krankenkassen den Hygiene-Mehraufwand für ihre Behandlungen im vollen Umfang erstatten.“

(BvDU/ms)