BvDU konkretisiert Forderungen zur Zystoskopie-Vergütung

Axel Schroeder. Foto: BvDU

Der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. (BvDU) präzisiert seine Forderungen im Rahmen seiner aktuell laufenden Zystoskopie-Kampagne.

Im Rahmen der Aktion führen seit dem 18. November viele niedergelassene Urologen im ganzen Bundesgebiet bis zum 13. Dezember 2019 bei ihren Patienten keine Blasenspiegelungen mehr durch. Der durch die Aktion ausgelöste Druck auf Politik und Selbstverwaltung hat nach Angaben des Berufsverbandes Wirkung gezeigt: Am 11. Dezember stand das Anliegen der Urologen beim Bewertungsausschuss in Berlin auf der Agenda.

„Die Kosten, die jeder urologischen Praxis durch die seit 2012 geltenden sehr hohen Richtlinien für die Hygiene und die Medizinprodukteaufbereitung entstehen, müssen in unseren Praxen endlich vergütet werden“, fordert Dr. Axel Schroeder, Präsident des BvDU mit Blick auf die kommende Sitzung des Bewertungsausschusses. „Diese sind ein großer Kostentreiber, denn die Aufbereitung flexibler Endoskope bindet viel Zeit und Ressourcen. Der ganze Prozess muss auch noch von externen Prüfern validiert werden. Das belastet zusätzlich unser Budget“, erklärt der BvDU-Präsident. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die längst überfällige Anpassung der Bewertung für die flexible Zystoskopie. Diese Innovation hat Eingang in die urologische Praxis gehalten, ohne dass dies im EBM entsprechende Berücksichtigung gefunden hat.

Ob dieser gesamte Sachverhalt in einem oder in zwei Schritten gelöst wird, steht für den BvDU-Präsidenten nicht im Zentrum der Forderung. „Hauptsache, es kommt bei der Blasenspiegelung endlich und zeitnah zu einer zufriedenstellenden Gesamtlösung für unsere Praxen,“ so Schroeder.

Wie eine aktuelle Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) zeigt, sind Hygienekosten für deutsche Vertragsarztpraxen ein signifikanter Kostenblock. 2018 mussten operativ tätige Praxisinhaber durchschnittlich rund 53.000 Euro mehr dafür aufwenden. Die Auswertung offenbart, dass die finanzielle und zeitliche Zusatzbelastung mit der Umsetzung der Hygienevorschriften und der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) verbunden sind.

„Diese Richtlinien gelten gleichermaßen für den stationären Bereich“, so Schroeder. „Damit Krankenhäuser den gestiegenen Anforderungen gerecht werden können, erhalten sie inzwischen Förderbeträge im dreistelligen Millionen-Bereich.“

(BvDU/ms)