BvDU lehnt neue GOÄ in aktueller Form ab4. Oktober 2024 In der urologischen Ärzteschaft war während des DGU- Kongresses ein Aufruhr bezüglich der neuen GOÄ zu verspüren – dabei verkündete BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa (Bild) dort eigentlich, dass die Urologen Gewinner der neuen GOÄ seien. Foto: Schmitz Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) stimmt dem aktuellen Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) nicht zu. Als Grund nennt der Verband Bewertungsveränderungen gegenüber einer früheren Version. Diese müssten erst begründet werden, zudem fordert der BvDU genügend Zeit zur Prüfung. Eine Reform der GOÄ wird seit nunmehr Jahrzehnten von der deutschen Ärzteschaft gefordert. Das Regelwerk für die „GOÄneu“ wurde zwischen der Ärzteschaft, der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe abgestimmt und entstand in kleinteiliger Arbeit zusammen mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Die GÖAneu wurde dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach anlässlich des 126. Deutschen Ärztetages in Bremen im Jahr 2022 durch den Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, überreicht. Als das grundsätzliche Regelwerk für die neue GOÄ vorlag wurde die Vergütung der Leistungen zwischen BÄK und PKV/Beihilfe verhandelt und das Ergebnis im September durch die BÄK den beteiligten Verbänden mit der Aufforderung zur Stellungnahme weitergeleitet. Für die Fachgruppe der Urologie hätten der Berufsverband und die Fachgesellschaft „eng und konstruktiv“ bei der Unterstützung und Zuarbeit für die BÄK in Bezug auf die Inhalte im Novellierungsprozess einer GOÄ zusammengearbeitet, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Nun aber regt sich Unmut: Die entscheidungsrelevanten Hintergründe seien nicht nachvollziehbar gewesen, ebensowenig die Vertraulichkeit der Legende oder die kurze Frist für die Prüfung bis zum 09.10.2024. Darüber hinaus seien deutliche Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Regelwerk und der nun durch die BÄK den Verbänden zur Prüfung vorgelegten Version feststellbar. „Ambulant tätige Kolleginnen und Kollegen haben Existenzängste, die ihren Ursprung in der Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft in der ambulanten Versorgung findet“, so BvDU-Präsident Dr. Axel Belusa. Der BvDU hat der BÄK daher am 02.10.2024 mitgeteilt, dass innerhalb der urologischen Fachärzteschaft deutliche Vorbehalte bezüglich der Plausibilität der Leistungsbewertung bestehen. Für die Prüfung des vorgelegten Entwurfs einschließlich der Bewertungen ist aus Sicht der beiden urologischen Körperschaften, u.a. für die Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Beispielrechnungen, ein größerer Zeitaufwand notwendig, als ursprünglich von der BÄK eingeräumt. Zudem fordert der BvDU von der BÄK zusätzliche Erläuterungen und Begründungen zu den entstandenen Bewertungsveränderungen. Unter den derzeitigen Bedingungen und vor einer Klärung der oben genannten Sachverhalte stimmt der BvDU dem BÄK-Entwurf einer GOÄneu demzufolge aktuell nicht zu. Der Verband kritisiert zudem das kommunikative Vorgehen der BÄK anlässlich der Vorstellung des Entwurfs. Die plötzliche Dynamik im Vorgehen und der zeitliche Druck auf die Verbände, eine grundsätzliche Einschätzung abzugeben, wird aus Sicht des Berufsverbands der Bedeutung der dringend notwendigen GOÄ-Novellierung, auch vor dem Hintergrund des bereits seit Jahren laufenden Prozesses, in keinerlei Weise gerecht. Im gemeinsamen Ziel einer neuen GOÄ ruft der BvDU alle Verbände zu Einigkeit und einem geschlossenen Vorgehen auf, um ein Scheitern „der seit Jahrzehnten verschleppten Anpassung der ärztlichen Gebührenordnung“, wie es in der Pressemitteilung heißt, zu verhindern. (BvDU/ms)
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