BVF: Änderungen beim Schwangerenkonfliktgesetz sollen Rechtssicherheit schaffen1. Oktober 2024 Foto: © BazziBa/stock.adobe.com Der Bundesrat hat der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Was das bedeutet, erklärt der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF). Um Schwangere, aber auch Ärzte und medizinisches Personal besser zu schützen, hat die Bundesregierung im Februar 2024 eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht. Diese wurde von allen Akteuren, die maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind – die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat – über die letzten Monate beraten. Im Juli 2024 hatte der Ausschuss für Frauen und Jugend dem Bundesrat empfohlen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Dem ist der Bundesrat nun nachgekommen, er hat seine Zustimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes heute erteilt. Belästigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden Mit den beschlossenen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes kann nun ein bundeseinheitlicher und rechtssicherer Umgang mit den sogenannten Gehsteigbelästigungen in Kraft treten, erklärt der BVF: durch die Klarstellung im Gesetz, dass die Bundesländer den ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen und zu den Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche zu gewährleisten haben durch ein bußgeldbewehrtes Verbot, Schwangere zu belästigen durch ein bußgeldbewährtes Verbot, Mitarbeitende in Beratungsstellen oder in Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in ihrer Tätigkeit zu behindern Darüber hinaus wird die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen und Meldestellen erweitert, um eine bessere Übersicht über die regionale Versorgungslage – auch nach Kreisen und kreisfreien Städten – zu erhalten. „Als politische Interessensvertretung der Frauenärztinnen und Frauenärzte begrüßen wir die vorgeschlagenen Sanktionen, die dem Schutz der Patientinnen, des Personals und der Ärztinnen und Ärzte einen höheren Stellenwert zuschreiben. Auf diese Notwendigkeit haben wir lange Zeit aufmerksam gemacht“, betont Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF. „Inwieweit sich damit die Versorgungssituation ungewollt Schwangerer tatsächlich verbessern wird, bleibt abzuwarten, denn die im Gesetz formulierten Tatbestände werden bestimmte subtilere Aktionen und Belästigungen nicht erfassen, obwohl diese eine abschreckende Wirkung und negativen Einfluss auf Schwangere, als auch die Mitarbeitenden von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, haben“, fügt Doubek hinzu.
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