BVF: GKV-Spargesetz beeinträchtigt die geschlechtsspezifische Versorgung24. Oktober 2022 Frauenärztinnen und Frauenärzte sind die ersten Ansprechpartner zur Feststellung einer Schwangerschaft, betont der BVF. Foto: WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com Dass im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes die Neupatientenregelung gestrichen und die Finanzierung der Offenen Sprechstunde beschränkt wurde, wird nach Ansicht des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. (BVF) die Versorgung von Mädchen und Frauen verschlechtern. Längere Wartezeiten, Umwege über eine Terminservicestelle oder eine hausärztliche Praxis für Patientinnen sind nach BVF-Überzeugung inakzeptabel. Während zuletzt gesundheitspolitisch Bekundungen aufgekommen seien, die besonderen Versorgungsbedürfnisse von Frauen im Gesundheitssystem stärker zu berücksichtigen, werde dieser Handlungsdruck nun ignoriert, kritisiert der Verband in einer aktuellen Mitteilung. Es seien Nachbesserungen des Gesetzes notwendig, damit den Mädchen und Frauen mit ihren spezifischen Versorgungsbedürfnissen, etwa bei (ungewollten) Schwangerschaften und (Notfall-) Verhütung, Fehlgeburtlichkeit sowie schwerwiegenden Erkrankungen eine angemessene Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht. Das frauenärztliche Fachgebiet setze sich in besonderem Maße mit geschlechtsspezifischer Medizin auseinander, betont der BVF. Den spezifische Bedürfnisse der Patientinnen verschiedener Altersgruppen – viele davon im Kontext der Reproduktionsfähigkeit – müsse ein qualifiziertes und niederschwelliges Versorgungsangebot durch frauenärztliche Facharztpraxen gegenüberstehen. Mit der Neupatientenregelung bestand nach BVF-Auffassung ein struktureller Ansatz, adäquate Versorgung von Mädchen und Frauen zu befördern. “Solche Bedingungen braucht es auch künftig, um den komplexen Belangen der Frauenmedizin gerecht werden zu wollen”, fordert der Verband in seiner Presseaussendung. Häufige Erkrankungsbilder sind schwerwiegend Die Frauenärzte erinnern daran, dass in ihren Sprechstunden ein großer Teil der Patientinnen einen erheblichen Leidensdruck habe. Auch wenn es sich nicht um medizinische Notfälle handele, verursachten Krankheitsbilder wie Endometriose, Myome aber auch Menstruationsbeschwerden oder genitale Infektionen Schmerzen und Beschwerden. „Wichtige geschlechtsspezifische Belange von Mädchen und Frauen müssen mit der Grundversorgung angemessen abgedeckt sein. Angemessen bedeutet auch, dass Wartezeiten oder das Involvieren Dritter zur Terminfindung bei diesem Behandlungsdruck nicht hinnehmbar sind“, betont BVF-Präsident Dr. Klaus Doubek. „Ein freier unmittelbarer Zugang zur ambulanten frauenärztlichen Praxis ist ein wichtiges gesellschaftliches Gut, das gesundheitspolitisch gefördert werden muss.“ Mit jeder wirtschaftlichen und damit organisatorischen Hürde würden Patientinnen und frauenärztliche Praxen unverhältnismäßig belastet und Versorgung verzögert. „Die Gesundheitspolitik übersieht wichtige Bestandteile der Versorgung von Mädchen und Frauen, die keinen Zeitverlust erlauben“, erläutert Dr. Cornelia Hösemann aus dem Vorstand des BVF. „Zuletzt haben frauenspezifische Belange mehr politische Aufmerksamkeit erhalten. Themen wie die Versorgung von Endometriose oder Schwangerschaftsabbrüchen, die Betrachtung von Mutterschutz – auch nach Fehlgeburten – sind in ihrer Bedeutung identifiziert worden. Eine gute Entwicklung, die nun auch in einem unterstützenden gesundheitspolitischen Kurs münden muss.“ Aufgrund des Einflusses von sexueller Gesundheit auf die allgemeine Gesundheit, den steigenden Infektionsraten von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) sowie zuletzt einem Anstieg bei den Schwangerschaftsabbrüchen sollten die Hürden zur gynäkologischen Sprechstunde so niederschwellig wie möglich sein, fordert der BVF abschließend. Das gelte insbesondere für Neupatientinnen, also Mädchen und Frauen, die noch nicht oder nicht regelmäßig bei Gynäkologinnen und Gynäkologen vorstellig waren. Für eine geschlechtergerechte Versorgung, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, spiele nicht nur die medizinische Herangehensweise eine Rolle, es sei auch die entschlossene gesundheitspolitische Weichenstellung dafür notwendig. (BVF/ms)
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