BVF: Keuchhustenfälle in diesem Jahr besonders hoch – Impfung in der Schwangerschaft empfohlen11. Dezember 2024 Foto: © Anna/stock.adobe.com Die Zahl der dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Fälle von Keuchhusten (Pertussis) ist 2024 besonders hoch. Das teilt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) mit. Für Schwangere sowie für die zukünftigen Kontaktpersonen des Babys sei ein Impfschutz gegen Pertussis sehr wichtig, um die Säuglinge nach der Geburt vor einer Ansteckung zu schützen, betont der BVF. Schwangere sollten sich zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels – ab der 28. Schwangerschaftswoche – bis spätestens vier Wochen vor der Geburt impfen lassen, oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel, heißt es weiter in aktuellen der Pressemitteilung. „Für Schwangere ist eine Keuchhustenimpfung sehr wichtig, weil sie danach schützende Antikörper auf das Kind übertragen. Säuglinge können erst ab dem zweiten Lebensmonat gegen Keuchhusten geimpft werden und es entsteht erst nach mindestens zwei Impfungen ein ausreichender Schutz. Eine Impfung während der Schwangerschaft schließt diese zeitliche Schutzlücke“, berichtet Dr. Cornelia Hösemann vom Vorstand des BVF. Es sei wichtig und empfohlen, die Keuchhustenimpfung in jeder Schwangerschaft zu wiederholen, unabhängig davon, wie lange die letzte Pertussis-Impfung zurückliegt. Anstieg der Keuchhustenfälle in 2024 Laut aktuellen Angaben des RKI sind die Keuchhusten-Fallzahlen in Deutschland in diesem Jahr ausgesprochen hoch. Wie in der Vergangenheit ist die Altersgruppe der Säuglinge im Alter von unter einem Jahr ist am stärksten vom Infektionsgeschehen betroffen (121,7 übermittelte Fällen pro 100.000 Einwohner). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Schwangeren zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (oder bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel) eine Impfung gegen Keuchhusten. Auch enge Haushaltskontaktpersonen der Säuglinge wie Eltern, Geschwister und Großeltern sollten ihren Impfschutz auffrischen lassen, wenn ihre letzte Keuchhustenimpfung länger als zehn Jahre zurückliegt, ebenso wie medizinisches Personal. Neben der Impfung ist es wichtig, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass man in die Armbeuge hustet oder niest und regelmäßig die Hände wäscht.
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