BVF und DGGG begrüßen Kabinettsbeschlüsse30. Januar 2019 Foto: © Robert Kneschke – fotolia.com Das German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), das gemeinsame Dach von DGGG und BVF, begrüßt außerordentlich, dass Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte mit Berufung auf § 219a künftig der Boden entzogen sein wird. Das Bundeskabinett hat laut dpa am 28.01.2019 einen Referentenentwurf mit zwei wesentlichen Inhalten verabschiedet: Erstens sollen künftig Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen; der § 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll erhalten bleiben, aber um einen entsprechenden Zusatz erweitert werden. Und zweitens sollen verordnungspflichtige Verhütungsmittel ebenso wie rezeptfreie Notfallkontrazeptiva künftig für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr – also einen Tag vor dem 22. Geburtstag – kostenfrei bleiben, statt bisher nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr „Beide Änderungen bedeuten entscheidende und hoch erfreuliche Verbesserungen für Mädchen und Frauen, aber auch für Frauenärztinnen und -ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen“, erläutern die Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) Prof. Anton Scharl und des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) Dr. Christian Albring. Das German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), das gemeinsame Dach von DGGG und BVF, begrüßt außerordentlich, dass Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte mit Berufung auf § 219a künftig der Boden entzogen sein wird. „Der Referentenentwurf wird noch einige Zeit brauchen, bis er als Gesetz verabschiedet ist“, so Prof. Diethelm Wallwiener, Sprecher des GBCOG. „Aber es ist zu hoffen, dass Gerichte ab sofort entsprechende Klagen nicht mehr zulassen werden.“ Der zweite entscheidende Inhalt des Referentenentwurfs betrifft laut dpa die kostenlose Abgabe verordnungspflichtiger Verhütungsmittel und von Notfallkontrazeptiva, soweit hierfür in der Apotheke ein ärztliches Rezept vorgelegt wird. „Im November 2018 hatte das GBCOG in einer Stellungnahme erläutert, warum es nicht sinnvoll ist, sich hier nach dem Empfang von Transferleistungen oder anderen Kriterien eines niedrigen Einkommens zu richten. Wir hatten uns damit gegen die Entwürfe von Linken, Grünen und Profamilia positioniert“, erinnert Scharl. „Wir freuen uns besonders, dass das Kabinett dem Vorschlag der Frauenärztinnen und -ärzte gefolgt ist, die täglich in der Beratung der Mädchen und Frauen stehen. Wir hatten eine Altersgrenze von 25 Jahren vorgeschlagen. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 22 Jahre ist auf jeden Fall ein guter Schritt in die richtige Richtung.“
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