BVF und DGGG beziehen zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel Stellung14. November 2018 Bild. © vertolena – fotolia.com Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), vereint im German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), haben zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, bei der es um die Kostenübernahme für Verhütungsmittel ging, Stellung genommen. Der BVF habe bereits im Jahr 2014 gefordert, hormonelle Verhütungsmittel für Frauen bis 25 Jahre kostenlos abzugeben, um damit die Zahl der unerwünschten Schwangerschaften und der Schwangerschaftsabbrüche zu senken, heißt es dort. In den letzten Jahren sei nach einem weltweit unübertroffenen Tiefstand an Schwangerschaftsabbrüchen pro 100.000 Frauen pro Jahr die Rate an Abbrüchen wieder angestiegen, obwohl sich der Verbrauch der Pille danach seit dem Wegfall der Rezeptpflicht beinahe verdoppelt habe. Das zeige, dass die Forderung aus 2014 an Bedeutung eher gewonnen hat. Als problematisch sieht das GBCOG das Konzept an, die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln – unter Beibehaltung der ärztlichen Verordnungspflicht – an den Empfang von Sozialleistungen zu knüpfen. In gleicher Weise erfolgt heute schon in einigen Bundesländern und Kommunen die Kostenübernahme. Dieses Vorgehen hätte zwei Nachteile: Zum einen ist es für Frauen, die Transferleistungen erhalten, beschämend, eine Kostenübernahme mit dem Nachweis ihrer Bedürftigkeit zu beantragen, sei es direkt beim behandelnden Arzt, der Apotheke, einem sozialmedizinischen Dienst oder einer anderen Institution. Zum anderen werden durch dieses Konzept Frauen in Ausbildung und Studium nicht erfasst, die sich vielfach ebenfalls in einer finanziell angespannten Situation befinden, und ebenso wenig Frauen in schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen, die alle oftmals genauso wenig oder noch weniger Einkommen zur Verfügung haben, als wenn sie Sozialleistungen beziehen würden. Diese Frauen würden durch eine derartige Regelung ebenfalls diskriminiert. Ein kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln für alle Frauen unter Beibehaltung der frauenärztlichen Beratung und Verordnung, der gegebenenfalls auf eine Altersgrenze von 25 Jahren begrenzt sein könnte, hätte dagegen mehrere Vorteile: Frauen in finanziell angespannter Situation wären nicht mehr durch die Kosten belastet, die Entscheidung für ein bestimmtes, optimal geeignetes Verhütungsmittel würde nicht mehr durch finanzielle Erwägungen beeinflusst, und ungewünschte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche würden auf diese Weise verhindert.
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