BVF und DGGG positionieren sich gegen Zustimmung der GOÄ-Novellierung

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Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) warnen gemeinsam vor möglichen Konsequenzen durch die derzeit geplante GOÄ-Novelle.

Obwohl das Reformvorhaben grundsätzlich begrüßt wird, drohe der aktuelle Entwurf nicht nur die ärztliche Versorgung zu schwächen, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität vieler medizinischer Einrichtungen nachhaltig zu gefährden, so BVF und DGGG. „Der größte Verlierer des GOÄ-Entwurfs der Bundesärztekammer ist die innovative Spitzenmedizin. Und damit verlieren wir alle“, betont DGGG-Präsident Prof. Gert Naumann. Besonders kritisch sehen die beiden Verbände die mangelnde Einbindung der Fachgesellschaften und Berufsverbände in die abschließenden Verhandlungen der Bundesärztekammer mit der PKV.

Der BVF und die DGGG unterstützen die Kampagne „GOÄneu – so nicht“. Dem Bündnis gegen die beabsichtigte Abstimmung der GOÄneu beim 129. Deutschen Ärztetag haben sich mittlerweile 46 medizinische Fachgesellschaften, Berufsverbände, regionale Organisationen und Initiativen angeschlossen.

Kritikpunkte der Verbände

Transparenz und Beteiligung fehlen: Entgegen der Darstellung der Bundesärztekammer ist der aktuelle Entwurf laut BVF und DGGG nicht das Ergebnis eines breit abgestimmten Prozesses. Die zentralen Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe liefen seit Ende 2021 ohne Rückkopplung mit ärztlichen Fachorganisationen. Eine ursprünglich arztgetragene Version wurde ignoriert; stattdessen setzten sich die Kostenträger mit ihrer Forderung nach einer Deckelung des Vergütungsvolumens durch – zulasten der Leistungsbewertung, so die Verbände.

Bewertungen ohne betriebswirtschaftliche Basis: Obwohl die Bundesärztekammer betont, die neuen Leistungsbewertungen basierten auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen, ist das für die Vertreter des Fachgebiets der Gynäkologie und Geburtshilfe nicht nachvollziehbar, sagen BVF und DGGG. Aus Sicht der Fachverbände sind die vorgesehenen Vergütungen weder transparent noch fachlich begründet. Vielmehr zeugen die teils drastischen Abwertungen fachärztlicher Leistungen von einer willkürlichen Umverteilung zugunsten budgetschonender Mischkalkulationen.

Falsche Prioritäten: Die Aufwertung der sprechenden Medizin wird grundsätzlich begrüßt – doch die gleichzeitige systematische Abwertung diagnostischer und operativer Leistungen gefährdet aus Sicht der Verbände die Finanzierung und Durchführung hochkomplexer Behandlungen in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Modellrechnungen belegen: Je komplexer der Eingriff, desto größer der finanzielle Verlust, besonders im stationären Bereich, betonen BVF und DGGG.

Versorgung in Gefahr: Bereits heute sind viele Kliniken auf Einnahmen aus der Privatliquidation angewiesen. Eine Abwertung zentraler Leistungen in der GOÄneu droht diese Finanzierungsquelle massiv zu schmälern. Die Folgen wären Kliniksterben, längere Wartezeiten und eine medizinische Versorgung, die zunehmend ökonomisch statt patientenzentriert ausgerichtet ist, kritisieren BVF und DGGG.

Die Bundesärztekammer argumentiert, dass eine Ablehnung der GOÄ auf dem Deutschen Ärztetag das gesamte Projekt gefährden könne. Für BVF und DGGG ist dies nicht haltbar. Es gebe ausreichend fundierte Vorschläge für Korrekturen – auf Basis der bereits existierenden arztgetragenen GOÄ-Version. Ein Reformprozess dieser Tragweite darf nicht unter dem Druck künstlich erzeugter Alternativlosigkeit erfolgen.

Forderungen des BVF und DGGG

Die Verbände BVF und DGGG fordern:

  • Neuverhandlung des Paragraphenteils unter Einbindung unabhängiger medizin- und sozialrechtlicher Expertise.
  • Koordinierte Konsolidierung des Leistungskatalogs durch eine fachübergreifende, qualitätssichernde Stelle.
  • Leistungsgerechte Vergütung mit Differenzierungsmöglichkeiten, die komplexen Eingriffen und spezialisierten Behandlungen gerecht wird.