BVKJ kritisiert fachfremde Änderungsanträge zur Notfallreform14. Oktober 2026 Einige der aktuellen gesundheitspolitischen Entscheidungen der Regierungskoalition sorgen für Verwirrung und Unmut. (Foto: © WoGi – stock.adobe.com) Die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Reform der Notfallversorgung bleiben aus Sicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) weit hinter den Erwartungen zurück. Der Verband bemängelt insbesondere, dass die extrabudgetäre Vergütung pädiatrischer Präventionsleistungen weiterhin nicht abgesichert wird. „Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück: So lässt sich die aktuelle Gesundheitspolitik leider treffend beschreiben. Mit der Rücknahme der Fixkostendegression zeigt die Politik ein Einsehen und verhindert einen Schaden für die primärärztliche Versorgung. Umso enttäuschender ist es, dass sie die Gelegenheit verstreichen lässt, Präventionsleistungen dauerhaft finanziell abzusichern. Kinder brauchen ihre Vorsorgeuntersuchungen zu festgelegten Zeitpunkten, unabhängig davon, ob ein Budget ausgeschöpft ist oder nicht. Hinzu kommt, dass die Politik jeglichen Fortschritt durch neue Eingriffe in die ärztliche Terminvergabe gleich wieder konterkariert. Termine vergeben wir nach medizinischem Bedarf und nicht nach dem Gutdünken der Kassen. Wenn die Politik mehr Termine will, soll sie endlich dafür sorgen, dass wir unseren medizinischen Nachwuchs weiterbilden können. Mit dieser Gängelei wird sie jedenfalls nicht weit kommen“, erklärte Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. Eingriff in die ärztliche Terminplanung Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig unter Einbeziehung der Krankenkassen festlegen, in welchem Umfang Vertragsärzte Termine melden müssen. Die bisherige Beschränkung auf tatsächlich „freie“ Termine soll entfallen. Der BVKJ kritisiert, dass damit in die ärztliche Terminplanung eingegriffen werde, ohne zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen. Gerade in der Kinder- und Jugendmedizin sei eine flexible Terminvergabe unverzichtbar, um akute Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Nachkontrollen bedarfsgerecht zu koordinieren. Ein weiterer Dorn im Auge des BVKJ ist die geplante Streichung der Hybrid-DRGs ab 2028. „Was die Politik bei den Hybrid-DRGs veranstaltet, ist schlichtweg absurd. Erst werden die Regelungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen erweitert, weil erkannt wurde, wie wichtig die Ambulantisierung für eine bedarfsgerechte Versorgung ist. Und noch nicht einmal ein Jahr später soll das alles wieder zurückgenommen werden. Das ist gesundheitspolitisch nicht nachvollziehbar. Es darf doch nicht sein, dass Kinder nach einem Eingriff, der problemlos ambulant durchgeführt werden könnte, unnötig im Krankenhaus übernachten müssen, nur weil das finanziell attraktiver ist. Wir brauchen faire und vergleichbare Rahmenbedingungen für die ambulante und stationäre Versorgung“, fordert Dr. Stefan Trapp, Vizepräsident des BVKJ.
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