BVMed begrüßt Hygienezuschläge für ambulante Operationen: „Gezielte Präventionsstrategien erforderlich“

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben mit einem gemeinsamen Beschluss im Bewertungsausschuss Honorarerhöhungen für Hygieneaufwendungen bei ambulanten Operationen in Arztpraxen eingeführt.

„Die Hygienezuschläge bei ambulanten OPs sind sinnvoll und richtig. Die Partner der Selbstverwaltung werden damit den gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht“, unterstützt der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) den Beschluss.

BVMed-Hygieneexpertin Miriam Rohloff begrüßt insbesondere, dass der gestiegene Hygieneaufwand in medizinischen Einrichtungen über einen separaten Zuschlag vergütet wird, und nicht über den Praxisbedarf im EBM. „Infektionsprävention ist von großer Bedeutung und kann beitragen, in medizinischen Einrichtungen Infektionen zu verhindern und damit sogar Leben retten“, so Rohloff. Nach Expertenmeinung gelten bis zu einem Drittel der nosokomialen, also behandlungsassoziierten, Infektionen als vermeidbar.

Um Patienten sowie ärztliches und nichtärztliches Fachpersonal in Deutschland vor nosokomialen Infektionen zu schützen und bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen zu unterstützen, braucht es nach Ansicht des BVMed ein Bündel an Maßnahmen sowie Anstrengungen aller Akteure.

Als Voraussetzung für einen effizienten und nachhaltigen Infektionsschutz und um eine ganzheitliche Präventionsstrategie zu entwickeln, sind aus Sicht des BVMed folgende Aspekte wichtig:

  • Transparenz für ein stärkeres Problembewusstsein, beispielsweise durch Erfassung und Veröffentlichung von Daten zu nosokomialen Infektionen.
  • Notwendige Ressourcen für eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Hygienefachkräften.
  • Ein primärpräventiver Denkansatz sowie gemeinsames Agieren aller Akteure.
  • Spezifische Produkte und Produktlösungen zum Infektionsschutz.
  • Innovative und digitale Lösungsansätze für einen effizienteren Infektionsschutz und zur Erhöhung der Compliance.
  • Adäquate Vergütung aller notwendigen und durch Guidelines beziehungsweise Empfehlungen gestützten Hygienemaßnahmen sowie der medizinischen Sachkosten im ambulanten, stationären und pflegerischen Bereich.
  • Reform der Anreizstrukturen durch Kostenerstattungsmodelle.
  • Konsequente Umsetzung bestehender Infektionsschutzverordnungen und Handlungsempfehlungen beispielsweise der KRINKO.

„Eine zielgenaue Präventionsstrategie ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Infektionszahlen und zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen. Ein Strategieplan kann gewährleisten, dass Pflegefachkräften und Ärzteschaft notwendige Produkte uneingeschränkt zur Verfügung stehen – insofern begrüßen wir die Hygienezuschläge für ambulante OPs sehr“, so BVMed-Expertin Rohloff abschließend.