BVMed: G-BA-Beschluss zu DMP-Diabetes nicht zukunftsweisend

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Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Anforderungen an ein digitales DMP (dDMP) sind laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) nicht zukunftsweisend.

Der BVMed begrüßt das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die medizinischen Versorgungsprozesse von Diabetes-Patienten durch digitale Lösungen im Rahmen des „Disease-Management“-Programms (DMP) für Diabetes zu optimieren. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Anforderungen an ein dDMP seien jedoch nicht zukunftsweisend: „Das dDMP in seiner aktuellen Fassung verpasst die Chance einer digitalen, interdisziplinären und menschenzentrierten Diabetesversorgung. Hier muss nachgebessert werden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Digitale Lösungen und Medizinprodukte würden insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen viel Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung und ein besseres Selbstmanagement bieten. Der MedTech-Verband kritisiert daher, dass mit dem Beschluss des G-BA zur Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) die Chance verpasst wurde, einen digitalen Behandlungspfad für Diabetes-Patienten zu etablieren und damit die Therapie und das Selbstmanagement von Betroffenen nachhaltig zu verbessern.

Kontinuierliche Glukosemessung in Echtzeit

Wichtiger Bestandteil eines digitalen Behandlungspfades sind laut BVMed Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung in Echtzeit (rtCGM). Mit ihnen würden Diabetiker im Selbstmanagement ihrer Erkrankung unterstützt werden – durch eine bessere glykämische Kontrolle und damit ein besseres Verständnis der eigenen Erkrankung. Gleichzeitig würden rtCGM-Systeme dem medizinischen Personal ermöglichen, die medikamentösen Therapien zu individualisieren und zu optimieren.

„Positiv ist, dass das dDMP die Datenübertragung aus rtCGM-Systemen zur Ärztin oder zum Arzt für einen Teil der Diabetiker digitalisiert“, so BVMed-Diabetesexpertin Juliane Pohl. „Das dDMP lässt jedoch leider beispielsweise das Potenzial von digitalen Betreuungsmethoden oder automatisiertes Monitoring für eine Weiterentwicklung der Versorgungsprozesse ungenutzt. Dies wird weder den technischen Möglichkeiten, noch den Patienten und den beteiligten Fachpersonen gerecht.“

Hinzu komme, dass die Anwendung von rtCGM im Rahmen der Änderung der DMPs weiterhin auf Patienten mit intensivierter Insulintherapie (ICT) beschränkt werde. Pohl sagt dazu: „Die Technologie zeigt hingegen vielfältigen Nutzen für Patienten und Behandler über den derzeitigen Anwendungsbereich hinaus“. Der aktuelle dDMP-Diabetes würde in diesem Bereich hinter dem Stand der Wissenschaft und dem internationalen Standard liegen. Einige gesetzliche Krankenkassen würden den Nutzen anerkennen und Patienten mit einer Basalinsulin-unterstützten oralen Diabetestherapie den Zugang zu rtCGM-Systemen gewähren. Da dies als Satzungsleistung erfolgt, ist nicht vorgesehen, dass entsprechend erhobene Daten im Rahmen des digitalen DMPs genutzt werden.

Bei den G-BA-Anforderungen an die Übertragung und Speicherung von Daten aus rtCGM-Systemen, geeigneten Systemen zur Blutglukoseselbstmessung (BGSM) sowie Smartpens, weist der BVMed darauf hin, dass diese der Logik der elektronischen Patientenakte (ePA) folgen sollten, um eine multimodale und interdisziplinäre Versorgung zu stärken. Somit sollten alle behandelten Ärzten, unabhängig vom Status als koordinierende Ärzten im Rahmen des dDMPs Zugang zu Daten aus rtCGM-Systemen, geeigneten BGSM-Systemen sowie Smartpens erhalten.