BVMed: „Kompensation für Krankenhäuser muss auch Sachkostensteigerungen abdecken“14. Dezember 2022 Symbolbild.©romaset-stock.adobe.com Aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) muss die Kompensation der Sachkostensteigerungen für Krankenhäuser „dringend angepasst werden“. Auf der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist deutlich geworden, dass die geplante Regelung zur Einführung der Energiepreisbremsen bei Weitem nicht die Sachkostensteigerungen für Krankenhäuser abdeckt. „Die von der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgesehene Kompensation steigender Kosten ist ein wichtiger Schritt aber noch nicht ausreichend“, so Dr. Marc Pierre Möll, BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied. Die enthaltene pauschale Abgeltung der mittelbaren Kostensteigerungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro berücksichtige nicht die realen Sachkostensteigrungen, zum Beispiel von Medizinprodukten – die für die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung essenziell sind. „Der geplante Betrag muss erhöht werden, um die notwendige Versorgungssicherheit für Patienten weiterhin gewährleisten zu können”, fordert der BVMed. Bereits im September wurde für 2023 eine Steigerungsrate von 4,3 Prozent, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen können, festgelegt. Diese maximale Steigerungsrate der Basisfallwerte gleicht die tatsächlichen Kostensteigerungen für Krankenhäuser nicht aus. Im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse ist von der Bundesregierung für die Krankenhäuser eine Kompensation steigender Energiekosten und allgemein Kostensteigerungen durch den Anstieg der Energiepreise in Höhe von sechs Milliarden Euro vorgesehen. Darin enthalten ist unter anderem eine pauschale Abgeltung der mittelbaren Kostensteigerungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro – darunter fallen Sachkostensteigerungen wie die für Medizinprodukte. „Die Medizintechnik-Branche hat mit dramatisch steigenden Kosten zu kämpfen. Das ist vor allem durch die erhöhten Energiepreise begründet sowie Transport- und Rohstoffkosten. Hinzu kommt der gestiegene Zertifizierungsaufwand durch die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR)“, erklärt Möll die Situation. Medizinprodukte seien für Krankenhäuser jedoch essenziell. Mit seiner Forderung unterstützt der BVMed die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die den Kompensations-Betrag als nicht ausreichend ansieht und daher eine Erhöhung wünscht.
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