BVMed kritisiert Unterfinanzierung bei Kardiologie-Fallpauschalen

Olaf Winkler, Leiter Referat Industrieller Gesundheitsmarkt beim BVMed. (Foto: © BVMed/Tina Eichner)

Der BVMed-Fachbereich Kardiale Medizinprodukte kritisiert in einem neuen Positionspapier die Unterfinanzierung der stationären Kurzliegerfälle in der invasiven Elektrophysiologie.

Die invasive Elektrophysiologie umfasst verschiedene katheterbasierte Verfahren zur Behandlung von rhythmologischen Herzerkrankungen. Mit seinem Positionspapier schließt sich der BVMed-Fachbereich der Position der Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) an, die auf die resultierende Unterfinanzierung der Kurzliegerfälle in der invasiven Elektrophysiologie mit ihren hohen Sachkostenanteilen hingewiesen hat. Hintergrund ist, dass auf Veranlassung der Selbstverwaltungspartner die aktuellen Bewertungsrelationen für die Ein-Belegungstag-Fallpauschalen im Krankenhaus zusätzlich zu den Abschlägen der unteren Grenzverweildauer (UGVD) um weitere 15 Prozent abgesenkt wurden.

Die Leistungen der invasiven Elektrophysiologie sollen zudem ab dem Jahr 2026 in den Hybrid-DRG-Katalog aufgenommen werden. „Dabei müssen die Medizinprodukte in den Hybrid-DRG sachgerecht einkalkuliert und vergütet werden“, fordert der BVMed. Sollten die für die invasive Elektrophysiologie um mehr als 15 Prozent erhöhten Abzüge der stationären Ein-Tagesfälle als Grundlage für die Berechnung der Hybrid-DRG herangezogen werden, würde dies eine Unterfinanzierung der Hybrid-DRGs nach sich ziehen, da die Sachkosten nicht ausreichend durch die Fallpauschale abgedeckt sind. „Durch die folgende Unterfinanzierung der Hybrid-DRGs drohen Qualitätseinbußen in der Patientenversorgung durch die Auswahl weniger effizienter Methoden“, heißt es in dem  BVMed-Positionspapier.

Sach- und Materialkosten einer Prozedur sind verweildauerunabhängig. Sie müssten deshalb vor einer Kürzung ausgegliedert sowie transparent und nachvollziehbar berechnet und dadurch angemessen berücksichtigt werden, bevor eine potenzielle Abwertung erfolgt, erklärt der BVMed. Dies trage dazu bei, die finanzielle Belastung durch Querfinanzierung aus Personal- und Infrastrukturbedarf für die Einrichtungen zu verringern und eine gerechtere Bewertung der erbrachten Leistungen zu ermöglichen.

BVMed-Experte Olaf Winkler hebt hervor: „Der BVMed-Fachbereich Kardiale Medizinprodukte spricht sich gegen die willkürliche Kürzung der kalkulierten Sachkosten in den aG-DRG-Fallpauschalen und nachgelagert in den Hybrid-DRGs aus. Die Kosten für Medizinprodukte müssen sachgerecht berücksichtigt und die Vergütung transparent und nachvollziehbar berechnet werden. Wir fordern außerdem ein Stellungnahme-Recht bei der Weiterentwicklung von Methoden mit Medizinprodukten.“