BVMed zu anstehenden Hilfsmittel-Regelungen: Fokus setzen auf Versorgungsqualität, Bürokratieabbau und Digitalisierung

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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner aktualisierten Arbeitsplanung im Rahmen des Versorgungsgesetzes I Regelungen zur Hilfsmittelversorgung aufzunehmen.

„Wir sehen nach den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre einen Nachjustierungsbedarf. Der Fokus sollte dabei auf der Versorgungsqualität, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung der Hilfsmittel-Prozesse liegen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich aber klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus, wie sie vom GKV-Spitzenverband gefordert wird. „Ausschreibungen sind keine Option zur Kostendämpfung, sondern gingen zulasten einer qualitätsgesicherten Patient:innenversorgung und sind aus diesem guten Grund abgeschafft worden. Wir sollten die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen“, so Möll. Der BVMed vertritt im Hilfsmittel- und Homecare-Bereich sowohl die Hersteller als auch die Leistungserbringer-Seite.

Der Gesetzgeber hat mit den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken. Dazu gehören das Verbot von Ausschreibungen, die Einführung eines Schiedsverfahrens, die Stärkung der Patient:innen-Rechte bei der Auswahl des Leistungserbringers und durch bessere Aufklärung und Informationen der Krankenkassen. Zudem soll ein Vertragscontrolling die Umsetzung der definierten Qualitätserfordernisse überprüfen.

Diese Maßnahmen, insbesondere das Verbot des Instruments der Ausschreibungen, sind sinnvoll und positiv zu bewerten. Jedoch zeigt sich an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf, damit die Ziele des Gesetzgebers, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, erreicht werden.

Schwerpunkte und Verbesserungspotenziale aus dem BVMed-Positionspapier

Bei der Preisentwicklung sieht der BVMed entgegen den Behauptungen der Krankenkassenseite nur in wenigen Ausnahmefällen Kostensteigerungen. Analyse von öffentlich zugänglichen Vertrags- und Preisinformationen zeigten im Verlauf der vergangenen Jahre eine flächendeckende Stagnation bzw. Reduktion der Vertragspreise. Beispiele seien hier die Versorgungsbereiche aufsaugende Inkontinenz, Stoma und Rehatechnik, so der BVMed.

Berücksichtigt werden müssten dem Verband zufolge zudem die teilweise dramatischen Kostensteigerungen bei Transport, Logistik, Rohstoffen und Energie, die sich unmittelbar auf den Einkaufspreis von Hilfsmitteln auswirken. Weiterhin ist für die Versorgung qualifiziertes Pflegepersonal erforderlich – auch hier müssen erhöhte Kosten der Hilfsmittel-Leistungserbringer einberechnet werden, unter anderem begründet durch die allgemeine Knappheit des Pflegepersonals sowie steigende Lohnkosten und Inflation, fordert der BVMed. Die Branche spricht sich deshalb zum Ausgleich der Preissteigerungen für eine Werterhaltungsklausel aus.

Zur Entbürokratisierung schlägt der BVMed die Streichung der Kostenerstattungsoption vor und lehnt eine nicht zweckgebundene pauschale Auszahlung an den Pflegebedürftigen ab. Diese ginge nicht nur zulasten der Solidargemeinschaft, sondern auch der Versorgungsqualität.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Die Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre gingen grundsätzlich in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir bei Qualitätsaspekten und Entbürokratisierung nachschärfen. Der BVMed steht mit seiner Expertise für Analysen und Umsetzungsoptionen in einem konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten zur Verfügung.“