BVMed zum Transformationsfonds: „Einsatz moderner MedTech-Lösungen ermöglichen“5. Februar 2025 „MedTech muss bei der Gestaltung der Krankenhausreform und der Ambulantisierung zwingend mitgedacht sowie adäquat berücksichtigt und erstattet werden“, fordert BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll. Foto: © BVMed Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Notwendigkeit eines Krankenhaus-Transformationsfonds, um die Patientenversorgung im Rahmen der Krankenhausreform sicherzustellen. „Eine hochwertige Versorgung kann nur mit moderner Medizintechnik gewährleistet werden“, erklärt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Medizintechnische Lösungen würden die Gesundheitsversorgung verbessern, könnten dazu beitragen, dass Prozesse effizienter gestaltet würden und böten die Möglichkeit, medizinisches Personal zu entlasten. In seiner Stellungnahme zur Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV) fordere der MedTech-Verband daher, die hochwertige Versorgung insbesondere mit innovativen Medizintechnologien zu unterstützen.Aus Sicht des BVMed muss der Transformationsfonds die in der Krankenhausreform (KHVVG) angelegte Zentralisierung von Leistungen in größeren Versorgungszentren und gleichzeitig eine wohnortnahe Versorgung fördern. Um dies zu gewährleisten, fordert der MedTech-Verband in seiner KHTFV-Stellungnahme*, dass „bedarfsnotwendige Krankenhausstandorte zur Erreichung der Mindestvoraussetzungen oder weiterer Qualitätssteigerungen mit modernen Medizintechnologien“ im Transformationsfonds aufgenommen werden. Dies gelte ebenso für die nachhaltige Stärkung der flächendeckenden Versorgung und den Aufbau von notwendigen Kapazitäten. Dazu gehören laut BVMed unter anderem: neue digitale Infrastrukturen, Lösungen zur Fernüberwachung und Fernsteuerung von Behandlungen, ambulante Leistungen in sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen, qualitätsverbessernde und telemedizinische Technologie sowie telemedizinische Netzwerkstrukturen.„Zentrale gesundheitspolitische Ziele können nur mit einem zielführenden Einsatz von Technologien erreicht werden. MedTech muss bei der Gestaltung der Krankenhausreform und der Ambulantisierung zwingend mitgedacht sowie adäquat berücksichtigt und erstattet werden. Technologie ist Teil der Lösung für eine gute und bedarfsgerechte Versorgung“, erklärt Möll. Doch bisher schließe weder der temporär angelegte Transformationsfonds noch die Vorhaltefinanzierung die Finanzierungslücke für medizintechnische Innovationen.Der BVMed sieht daher für die zukünftige Bundesregierung Anpassungsbedarf in insgesamt vier Bereichen der Krankenhausreform. Nur so könne die Reform gelingen und eine qualitative und flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Die vier zentralen BVMed-Forderungen**: demografisch und medizinisch begründete Fallzahlentwicklungen, auch durch medizintechnologischen Fortschritt, zeitnah in der neuen Betriebskostenfinanzierung abbilden Masterplan Investitionsfinanzierung einführen, um die Rahmenbedingungen an den deutlich gestiegenen Investitionsmittel-Bedarf der Krankenhäuser für eine hoch-technologisierte Medizin anzupassen Voraussetzungen für einen Qualitätswettbewerb durch ergebnisbezogene Vergütungselemente für Outcome-Reporting und die Erfüllung ergebnisbezogener Qualitätsindikatoren sicherstellen Potenziale der Medizintechnik als „Booster“ für die Ambulantisierung nutzen und die kurzfristige Neuregelung der Hybrid-DRGs des § 115f SGB V nachjustieren, um durch innovative Medizintechnik die Ambulantisierung vieler invasiver stationärer Eingriffe zu ermöglichen. *Die ausführliche Stellungnahme kann unter bvmed.de/positionen heruntergeladen werden. **Die detaillierten Vorschläge des BVMed können den Positionspapieren und Stellungnahmen zum KHVVG im Themenportal unter www.bvmed.de/krankenhaus entnommen werden.
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