BVND: GVSG gefährdet die Versorgung von 11 Millionen Menschen14. Juni 2024 Foto: © HNFOTO/stock.adobe.com Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) kritisiert aufs Schärfste den vom Bundeskabinett am 22. Mai verabschiedeten Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). „Die für uns relevanten Probleme bleiben auch im aktuellen Gesetzentwurf bestehen,“ so BVND-Vorsitzender Dr. Toralf Schwarz. „Im Ergebnis der Verbände-Anhörung beim Bundesgesundheitsministerium ist zwar die Regelung zur jährlichen Versorgungspauschale für chronisch Kranke abgemildert worden, eine praktikable Umsetzung dieser Regelung ohne ausufernde Bürokratie in den Praxen erscheint dennoch außerordentlich schwierig“, fügt er hinzu. Der BVND befürchtet mittel- bis langfristig eine wesentliche Verschlechterung der Versorgung von Menschen mit Diabetes und steht damit an der Seite von der Deutschen Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Eines der hauptsächlichen Probleme: die bisherigen Quartalspauschalen für die Chronikerversorgung durch Jahrespauschalen zu ersetzen. Darüber hinaus sollen die besagten Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft werden und gestaffelt zur Auszahlung kommen. „Ein Teil dieser Kriterien sind für typische diabetologische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar. Wie fordern daher, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium mit aufzunehmen. Die KBV hat das Problem bereits erkannt und auch in ihrer Stellungnahme berücksichtigt,“ so Schwarz weiter. Zudem bildeten Jahrespauschalen bei multimorbiden Patienten, Menschen mit Typ-1-Diabetes oder Typ-2-Diabetes mit Folgeerkrankungen nicht die Versorgungsrealität ab. Hierzu Schwarz: „Hier bedarf es eines engen Kontaktes zu den Patientinnen und Patienten. Häufige Praxisbesuche sind schon allein wegen der regelmäßigen unverzichtbaren Laborkontrollen notwendig. Schwerpunktpraxen wie z. B. in der Diabetologie versorgen genau diese vulnerabel Erkrankten. Eine Umsetzung des Referentenentwurfs ohne wesentliche Korrekturen wird vor allem deren Versorgung erheblich verschlechtern! Hier muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend nachgesteuert werden!“
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