BVOU-Appell: „Handeln Sie jetzt!“17. März 2020 BVOU-Vorstand Johannes Flechtenmache. Foto: ©Intercongress In Italien führt die Corona-Pandemie das Gesundheitssystem bereits an seine Grenzen. Um einer solchen Notlage vorzubeugen ruft der BVOU zum sofortigen Handeln auf: Ein Beitrag von BVOU-Vorstand Dr. Johannes Flechtenmacher und Dr. Burkhard Lembeck, DKOU-Präsident des BVOU. Karlsruhe/Ostfildern – Die dramatischen Entwicklungen in Italien führen drastisch vor Augen, dass eine Pandemie ein Gesundheitssystem „selbst in einer der reichsten Regionen Europas an die Grenzen und darüber hinaus treiben kann“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In vielen Teilen Norditaliens herrscht eine humanitäre Notlage. Dort wird aus Mangel an Beatmungsplätzen und Intensivbehandlungskapazitäten inzwischen triagiert und kontingentiert. Gegenwärtig verfügen ALLE deutschen Krankenhäuser über rund 28.000 Intensiv-Betten mit 25.000 Respiratoren. Das entspricht ca. 30-35 ICU-Betten pro 100.000 Einwohnern und ist im internationalen Vergleich ein Spitzenwert. Bei einem Massenanfall an COVID-19-Infizierten besteht jedoch auch in Deutschland die Gefahr, dass die Intensiv- und Beatmungskapazitäten an ihre Grenzen stoßen. Um dieser Notlage rechtzeitig vorzubeugen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 13. März dazu aufgefordert, alle planbaren Operationen und Eingriffe auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Weiterhin sollen ab jetzt alle Vorbereitungen laufen, um die vorhandenen Kapazitäten an Beatmungsplätzen zu erhöhen, das Klinikpersonal zu stärken und uns alle auf die anstehenden Entwicklungen vorzubereiten. Gleichzeitig muss alles unternommen werden, die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Eine Reduzierung der Sozialkontakte um 25 Prozent ist notwendig, um die Corona-Ausbreitung um 400 Prozent zu verlangsamen. Der BVOU ruft daher seine Mitglieder auf, die persönlichen Patientenkontakte in den Praxen auf absolute Notfälle zu beschränken und das Praxispersonal um 50 Prozent zu reduzieren. Dadurch können Mitarbeiter geschützt und eine nachhaltige Betriebsbereitschaft gewährleistet werden. Um alle Reserven des ambulanten Versorgungsbereiches zu erhalten und gegebenenfalls zu mobilisieren, rät der BVOU zu folgenden Maßnahmen: Alle planbaren Operationen und Eingriffe müssen für die nächsten sechs Wochen verschoben werdenBetreiber einer Praxisklinik oder eines OP-Zentrums, die über Beatmungskapazitäten verfügen, sollten sich mit den Kliniken in ihrer Umgebung in Verbindung setzen und Notfall-Kooperationen planen.Ärztinnen und Ärzte sollten den Kliniken Ihre Kapazitäten an ärztlichem, vor allem anästhesiologischem und nichtärztlichem Personal und Ihre apparative Ausstattung melden.Gemeinsam muss geplant werden, wie und wo die benötigten anfallenden Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu schaffen sind.Die entsprechende Anleitung und Schulung des Personals ist zu gewährleisten. Der BVOU-Vorstand ist sich sicher, dass die durch die Reduzierungen entstehenden wirtschaftlichen Folgen für Praxen, Praxiskliniken und Operationszentren ausgeglichen werden. In Zeiten des Notstandes stehen wir in der besonderen Verantwortung gegenüber unseren Patienten, unseren Mitarbeitern, unseren Angehörigen – die es jetzt zu schützen gilt. Nur, wenn sich jeder dieser Verantwortung stellt, werden wir die Krise meistern. Handeln Sie jetzt! ⯈ Autoren: Dr. Johannes Flechtenmacher (Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie) und Dr. Burkhard Lembeck (Präsident des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie für den BVOU 2020)
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