BVOU warnt vor Rückschritt in der Osteoporose-Versorgung

DXA-Gerät. (Bild:dizfoto1973 – stock.adobe.com)

Dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) zufolge gefährdet die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Frauengesundheit und eine leitliniengerechte Therapie. Denn die Kosten der DXA-Messung seien nicht annähernd gedeckt.

Die Dual-Röntgen-Absorptiometrie/DXA-Messung gilt nach wissenschaftlichen Leitlinien als Goldstandard zur Diagnose und Therapieplanung bei Osteoporose Ohne eine flächendeckend verfügbare DXA-Diagnostik ist eine leitliniengerechte Versorgung nicht möglich, konstatiert der BVOU. Vor dem Hinergrund, dass sich jährlich mehr als 800.000 osteoporosebedingte Knochenbrüche in Deutschland ereignen kritisiert der BVOU, dass die DXA-Mesung in der neuen GOÄ inklusive Befundung und Auswertung mit lediglich 24,98 Euro vergütet werden soll.

Gerätekosten stehen in keiner Relation zur Vergütung

Dem Honorar von 24,98 Euro stünden Anschaffungskosten für ein DXA-Gerät von mindestens 40.000 Euro gegenüber – zuzüglich laufender Kosten für qualifiziertes Personal, Wartung sowie gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfungen. Schon heute arbeiteten viele Praxen im Bereich der Osteoporosediagnostik an der Wirtschaftlichkeitsgrenze, berichtet der Berufsverband und befürchtet mit Inkrafttreten der neuen GOÄ einen flächendeckenden Rückbau der DXA-Diagnostik in niedergelassenen Praxen.

„Wenn bestehende Geräte ersetzt werden müssen, ist eine Neuanschaffung unter diesen Bedingungen wirtschaftlich nicht zu verantworten. Damit wird absehbar auch in meiner Praxis der seit über 20 Jahren bestehende osteologische Schwerpunkt enden. Viele Kolleginnen und Kollegen werden sich diese Investition nicht mehr leisten können – mit direkten Auswirkungen auf die Patientinnenversorgung“, eklärt BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck.

Wirtschaftliche Abwertung mit gravierenden Folgen

Bislang, so der Berufsverband, war die höhere Vergütung im privatärztlichen Bereich ein wichtiger Ausgleich für die unzureichende Vergütung der DXA-Diagnostik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Mit der neuen GOÄ falle die Vergütung nun sogar unter das EBM-Niveau. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit zur Quersubventionierung – mit absehbaren strukturellen Folgen für die Versorgung, moniert der BVOU.

„Die frühzeitige DXA-Diagnostik ist entscheidend, um das individuelle Frakturrisiko valide zu bestimmen und eine passende Therapie einzuleiten. Ohne diese objektive Grundlage können wir nicht mehr leitliniengerecht behandeln. Wir können dann weder sicher entscheiden, ob eine medikamentöse Therapie erforderlich ist, noch welches Osteoporose-Medikament für die Patientin individuell am besten geeignet ist”, erläutert Prof. Andreas Kurth, Referatsleiter Osteoporose im BVOU.

Hinzu kommte, dass die Verordnung innovativer Osteoporose-Medikamente bei gesetzlich Versicherten häufig mit Regressandrohungen durch die Krankenkassen verbunden sei. Ein Regress könne aber in der Regel nur durch dokumentierte DXA-Messwerte abgewendet werden, moniert der BVOU. Ohne durchgeführte Knochendichtemessung werde die Verordnung für Haus- und Fachärzte damit zu einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko.

Frauengesundheit besonders betroffen

Der BVOU weist darauf hin, dass rund 80 Prozent der Osteoporose-Patienten Frauen, insbesondere nach der Menopause, sind. Eine Einschränkung der DXA-Diagnostik treffe daher vor allem die Frauengesundheit – ein Bereich, dessen Stärkung politisch immer wieder betont werde, kritisiert der Verband und erläutert:

Unbehandelte Osteoporose führe nicht selten zu Wirbelkörper- und Hüftfrakturen mit langfristigen Einschränkungen der Mobilität, Pflegebedürftigkeit und erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Jeder verhinderte osteoporotische Bruch spart ein Vielfaches der Kosten einer DXA-Messung. Eine Unterfinanzierung der Diagnostik ist daher nicht nur medizinisch fahrlässig, sondern auch gesundheitsökonomisch kurzsichtig, so der BVOU.

BVOU warnt vor medizinischen Rückschritt um Jahrzehnte

Sollte die Vergütung unverändert bleiben, droht dem Verband zufolge ein Rückfall in eine Zeit, in der Therapieentscheidungen ohne objektive Knochendichtemessung getroffen werden mussten. Das würde das Versorgungsniveau um Jahrzehnte zurückwerfen – mit gravierenden Folgen für Patientinnen, Ärzte und das Gesundheitssystem.

Zugleich stehe das Selbstverständnis der privaten Krankenversicherung auf dem Prüfstand. Sie wirbt mit einer Versorgung nach dem neuesten Stand der Medizin. Mit der geplanten Vergütung der DXA-Messung wird dieses Versprechen für viele Versicherte faktisch nicht mehr einlösbar sein, prophezeit der BVOU und fordert nachdrücklich die Private Krankenversicherung sowie die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Vergütung der DXA-Diagnostik in der neuen GOÄ so anzupassen, dass eine leitliniengerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung weiterhin sichergestellt bleibe.