bvvp fordert Rechtssicherheit vor Einführung der ePA für Kinder und Jugendliche28. November 2024 Foto: © Andrea Gaitanides – stock.adobe.com Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) bemängelt lückenhafte gesetzliche Regelungen beim Schutz der Gesundheitsdaten von Kindern und Jugendlichen in der elektronischen Patientenakte (ePA) und legt einen Sechs-Punkte-Plan vor, um Rechtssicherheit herzustellen. Psychotherapeuten und Ärzte müssen ihre Patienten darüber informieren, welche Daten sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung in der ePA speichern. Sie müssen außerdem darüber informieren, dass weitere Daten auf Wunsch des/der Patientin eingestellt werden können. Für hochsensible Daten – und dazu gehören solche aus psychotherapeutischen Behandlungen – gilt überdies, dass die Patienten explizit auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden müssen. Ein Widerspruch muss dann nachprüfbar in der Behandlungsdokumentation protokolliert werden. Ab dem 15. Geburtstag werden Jugendliche selbst Inhaber ihrer ePA und haben damit die Verwaltungsrechte für die Befüllung, Verschattung oder auch das Einlegen von Widersprüchen. „Hier entstehen deshalb in Bezug auf die rechtliche Situation von jüngeren Kindern und Jugendlichen teils erhebliche Probleme, da die Personen, die die Gesundheitssorge haben, nicht immer automatisch die Versicherungsnehmer sind“, erklärt Ariadne Sartorius, Vorstandsbeauftragte des bvvp. Fraglich sei, wie sichergestellt werden könne, dass tatsächlich die Personen, die über die Gesundheitssorge des unter 15-jährigen Kindes oder Jugendlichen verfügten, über die rechtlichen Rahmenbedingungen der ePA informiert würden. Bei gemeinsamer Gesundheitsfürsorge getrennt lebender Eltern müssten beide einvernehmlich die einzustellenden Inhalte festlegen oder auch beide der ePA widersprechen. „Gefragt werden muss zudem, wie garantiert werden kann, dass nur die Personen, die die Gesundheitssorge innehaben, die Zugangsdaten für die ePA erhalten,“ ergänzt Mathias Heinicke, Vorsitzender des bvvp. Der Verband fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, Regelungen zu schaffen, die die Rechtssicherheit für Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie für die Behandelnden sicherstellt. „Im Großen und Ganzen ist die ePA ein wichtiger Digitalisierungsschritt, aber bei Kindern und Jugendlichen gibt es besondere Konstellationen zu beachten“, mahnt die bvvp-Vorsitzende Dr. Gerhild Rausch-Riedel. Daher habe der bvvp einen Sechs-Punkte-Plan entwickelt, um die Einführung der ePA für Kinder und Jugendliche rechtssicher zu machen. Erforderlich sei: Die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Bereitstellung der ePA für Minderjährige bis zur Lösung der genannten Probleme als Opt-in-Verfahren vorsehen. Die Schaffung von Verfahren, die sicherstellen, dass nur die sorgeberechtigten Elternteile beziehungsweise diejenigen Personen, die die Gesundheitssorge innehaben, Zugang zur ePA erhalten, zum Beispiel durch eine Vorabanfrage bezüglich des Sorgerechts und/oder der Gesundheitssorge. Die Schaffung von rechtssicheren Regelungen in Bezug auf die ePA bei Uneinigkeit der Sorgeberechtigten. Die Förderung der digitalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen. Die Entwicklung von Verfahren, die sicherstellen, dass Jugendliche umfassend und altersgemäß über die ePA aufgeklärt werden. Um diese Aufklärung zu gewährleisten, sind beispielsweise Beratungsangebote aufzubauen und aufsuchende Angebote in Schulen zu etablieren. Die Schaffung von gesetzlichen Regelungen, die festschreiben, dass in Bezug auf die ePA ein Einwilligungsvorbehalt von nur einem Sorgeberechtigten ausreichend ist. „Erst wenn hier Rechtssicherheit herrscht, können die niedergelassenen Psychotherapeuten und die Familien die ePA zu einem gelingenden Projekt machen. Ohne diese erforderlichen Korrekturen müssen wir uns auf massive Probleme bei der Nutzung der ePA für Kinder und Jugendliche bis deren 15. Geburtstag gefasst machen, die vermieden werden können!“, warnt die Vorstandsbeauftragte und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Sartorius.
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