Psychotherapeuten fordern Wiedereinführung von Zweier-Therapiegruppen für Kinder

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Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) fordert, zusätzlich zu den bisher bestehenden Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie, die Wiedereinführung und die Möglichkeit zur Abrechnung von Zweier-Therapiegruppen für Kinder und Jugendliche.

Diese waren bis zum Jahr 2017 durchführbar, weil besonders Kinder und Jugendliche ein anderes Setting, also kleinere Gruppen (2–4 Teilnehmer) als Erwachsene benötigen können und eine Zusammenstellung von geeigneten Therapiegruppen aufgrund unterschiedlicher Entwicklungsstadien eine größere Rolle spielen als in der Erwachsenentherapie. „Der Webfehler bei der Neugestaltung des Psychotherapierichtlinie 2017 muss korrigiert und zurückgenommen werden“, fordert Ariadne Sartorius vom bvvp.

Benedikt Waldherr, Erster Vorsitzender des bvvp, weist auf den politischen Willen des Gesetzgebers hin: „Die Gruppenpsychotherapie ist aus der bedarfs- und versorgungsgerechten Versorgung auch von Kindern und Jugendlichen nicht wegzudenken und nicht ohne Grund ist der Gemeinsame Bundesausschuss im TSVG im letzten Jahr beauftragt worden, bis Ende 2020 weitere Maßnahmen zur Förderung der Gruppenpsychotherapie festzulegen. Die Bedingungen im KJP-Bereich erfordern – insbesondere in der Verhaltenstherapie – passgenaue Gruppengrößen, um ein Versorgungsangebot anbieten zu können.“

Nun fordert der bvvp, die vor 2017 bestehende Möglichkeit der Therapie mit Gruppengrößen ab zwei Kindern wiederherzustellen. Diese kleinste Gruppengröße ist in Zeiten von Corona schnell erreicht, wenn Eltern oder Kinder quarantänebedingt fernbleiben müssen oder erkranken. Der Verband betont, dass Kinder und Jugendliche seit Monaten nur sehr eingeschränkt in direktem Kontakt mit anderen Menschen sind, vor allem mit Gleichaltrigen. Gerade der Umgang mit diesen sei jedoch in vulnerablen Entwicklungsphasen und seelischen Krisen unabdingbar und spiele für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle.

Besonders Gruppenpsychotherapien konnten seit Beginn der Corona-Pandemie nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden, zumal diese – im Gegensatz zur Einzeltherapie – auch nicht als Videosprechstunde angeboten werden durften. „Nun ist es notwendig, den Kindern und Jugendlichen – unter Berücksichtigung der Abstandsregeln – wieder ein gruppenpsychotherapeutisches Angebot zu machen. Unterbrochene Therapieprozesse müssen dringend wiederaufgenommen werden“, mahnte bvvp-Bundesvorstandsmitglied Ariadne Sartorius.

„Dies gestaltet sich jedoch in vielen Praxen problematisch, denn aufgrund der Abstandsregeln und der eingeschränkten Mobilität der jungen PatientInnen kann es immer mal geschehen, dass ein Kind in einer geplanten Dreier-Therapiegruppe fehlt. Das hat nach der aktuell gültigen Richtlinie zur Folge, dass die Gruppentherapie nicht durchgeführt werden darf. Die beiden anderen Kinder, die in solchen Fällen kommen konnten, erhalten auch kein Therapieangebot und müssen nach Hause geschickt werden. Ohne Verletzung der Aufsichtspflicht dürften sie auch nicht die Hälfte der Therapiezeit im Wartezimmer verbringen, um sich so die Behandlungszeit zu teilen. Schwierig ist die aktuell gültige Regelung auch, wenn die Räumlichkeiten wegen der Abstandsregeln grundsätzlich keine größeren Gruppenstärken zulassen“, erklärt Sartorius.

Aufgrund der nun gelockerten Regelungen sei es Zeit und dringend notwendig, nach Monaten der physischen Distanzierung und teilweise der sozialen Isolation Kindern und Jugendlichen wieder Therapiegruppen anbieten zu können. Dabei ist die Gruppenstärke der jeweils aktuellen Situation im Sinne der kleinen PatientInnen flexibel anzupassen. „Wir fordern daher, so rasch wie möglich Zweier-Therapiegruppen, zumindest für KJP, wieder einzuführen“, sagt der bvvp-Vorsitzende, Benedikt Waldherr.