Cannabis auf Rezept: Bundesgerichtshof prüft Werbung17. Februar 2026 Eingang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. (Foto: ©nmann77/stock.adobe.com) Darf ein Internetportal Patienten gezielt den Weg zur Cannabis-Behandlung zeigen? Oder gilt das als verbotene Werbung für ein rezeptpflichtiges Medikament? Diese Frage liegt nun in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit einen Rechtsstreit rund um die Frage, ob ein Internetportal für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben darf. Die Wettbewerbszentrale war gegen das Unternehmen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil es darin einen Verstoß gegen Heilmittelwerberecht sieht. Wann ein Urteil fallen könnte, blieb nach der Verhandlung am Donnerstag (12. Februar) in Karlsruhe zunächst offen. (Az. I ZR 74/25) Nach dem im Heilmittelrecht verankerten Werbeverbot darf für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden – nicht aber bei den Patienten. Ziel des Werbeverbots sei es, zu verhindern, dass der Patient beim Arzt um die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels bittet, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, in Karlsruhe. Informatives Angebot oder Produktwerbung? Das beklagte Unternehmen Bloomwell bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält dafür von den Ärzten eine Vergütung. Die Firma mit Sitz in Frankfurt versteht ihr Angebot selbst als Information über eine bestimmte Behandlungsform, und nicht als Werbung für ein bestimmtes Produkt. Das Heilmittelwerbegesetz sei hier deshalb gar nicht anwendbar, sagen sie. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber zuletzt anders und gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Bloomwell habe auf den betroffenen Internetseiten für verschreibungspflichtige Arzneimittel geworben, entschieden die Richter. Die Inhalte seien nicht rein informativ, sondern zielten darauf ab, dass Patienten bei den Ärzten auf die Verschreibung von medizinischem Cannabis drängten und so dessen Verkauf förderten. Medizin-Cannabis seit 2017 legal Ganz allgemein gehe von Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente eine gewisse Gesundheitsgefahr aus, sagte Alexander Strobel, Anwalt der Wettbewerbszentrale, nach der Verhandlung. Denn beim Patienten werde so ein Impuls geweckt, sich dieses Medikament verschreiben zu lassen oder auf noch übrige Bestände im eigenen Schrank zurückzugreifen. „Damit sind Gesundheitsgefahren verbunden und die gilt es zu unterbinden“, so Strobel. Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudämmen.
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