Chance vertan14. Juli 2023 Bild: © Wayhome Studio – stock.adobe.com Die Eckpunkte der Krankenhausreform sind laut dem Deutschen Hebammenverband e. V. (DHV) eine große Enttäuschung für die Geburtshilfe. Der DHV hat diesbezüglich ein Statement seiner Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer veröffentlicht. „Mit Blick auf die gestern veröffentlichten Eckpunkte zur Krankenhausreform können wir stellvertretend für alle Hebammen hierzulande nur den Kopf schütteln. Es ist mehr als enttäuschend, worauf sich die Verhandler in Hinblick auf die Versorgung von Mutter und Kind gestern einigten. Mit dem gut gemeinten Sicherstellungszuschlag allein ist es leider nicht getan. Ohne eine Leistungsgruppe für die physiologische, hebammengeleitete Geburt kann eine echte Reform der klinischen Geburtshilfe nicht funktionieren. Stattdessen werden jetzt die bestehenden Fehlanreize fortgeschrieben und sogar verschärft: Mit 60 % Vorhaltekosten und 40 % Finanzierung über die DRGs werden Kliniken weiterhin zwingend auf möglichst viele Interventionen unter der Geburt setzen müssen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Dadurch steht nicht das optimale Outcome für Mutter und Kind im Vordergrund, sondern weiterhin die Rentabilität. Das senkt die Qualität der Versorgung weiter ab. Die willkürliche Schließung von Geburtsstationen und Hebammenkreißsälen kann so nicht verhindert werden. Eine unaufhaltbare Entwicklung, die mit der Krankenhausreform gestoppt werden muss. Der DHV hat sich bereits früh mit einfachen Vorschlägen in die Verhandlungen von Bund und Ländern eingebracht. Damit könnten die lang bestehenden Fehlanreize in der Krankenhausfinanzierung endgültig beseitigt und der Fachkräftemangel behoben werden. Diesen Anforderungen wurde in den Eckpunkten keineswegs Sorge getragen. Es bleibt somit weiterhin zwingend notwendig, die Geburtshilfe zu stärken und die ärztliche Geburtsmedizin zu entlasten, um eine stabile Versorgung von Mutter und Kind flächendeckend zu sichern. Das geht nur über passgenaue, evidenzbasierte Qualitätsstandards, die zwischen einer physiologischen Geburt und einer Geburt mit notwendigen Interventionen klar unterscheiden. Daher müssen Hebammen als Expert*innen für die physiologische Geburt von Anfang an zwingend an der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und der Definition geeigneter Qualitätsstandards für die klinische Geburtshilfe beteiligt werden. Die Geburtshilfe ist und bleibt ein Sonderfall in der Klinik. Wenn die physiologische Geburt gestärkt werden soll, dann braucht es zwingend die Hebammen als Expert*innen dafür. Es ist skandalös, dass die Fehler der Vergangenheit wiederholt werden und abermals keinerlei Expertise aus der Geburtshilfe in den Gremien vorgesehen ist. Der DHV fordert Bund und Länder auf, diese Reform jetzt konsequent voranzutreiben und als ersten Schritt die Leistungsgruppe hebammengeleitete Geburtshilfe in den Referentenentwurf aufzunehmen.“
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