Chancen der Digitalisierung für eine bessere Gesundheitsversorgung nutzen10. Juli 2019 Foto: © vegefox.com – Adobe Stock Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (10.7.) das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz) beschlossen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag: „Es ist dringend notwendig, digitale Gesundheitsanwendungen den Bürgerinnen und Bürgern zügiger als bisher verfügbar zu machen. Den Anfang haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit unserer Entscheidung zur Einführung der elektronischen Patientenakte spätestens ab dem Jahr 2021 gemacht. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wollen wir daran anknüpfen und weitere Maßnahmen voranbringen: So sollen Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf innovative Gesundheits-Apps und weitere digitale Anwendungen erhalten. Hierfür muss selbstverständlich eine Sicherheitsprüfung erfolgen, aber auch der Nachweis eines positiven Effektes für den Versicherten – beispielsweise bei der Erkennung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten – erbracht werden. Zudem ist vorgesehen, die Videosprechstunde zu erleichtern und den elektronischen Arztbrief besser zu etablieren. Mit dem Gesetz wollen wir darüber hinaus eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer im Gesundheitssystem – neben Ärzten und Kliniken also unter anderem auch der Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen – erreichen. Bei allen Maßnahmen sollen selbstverständlich die strengen Datenschutzbestimmungen beachtet und das Freiwilligkeitsprinzip gewahrt werden. Gleichzeitig sollen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke besser genutzt werden können, wenn der Datenschutz es zulässt. Hiervon erhoffen wir uns wichtige Erkenntnisse beispielsweise für die Behandlung von schweren Erkrankungen. Für uns ist außerdem klar, dass die elektronischen Patientenakte weiterentwickelt werden muss. So sollten Versicherten künftig die Möglichkeit erhalten, dort auch den Impfausweis oder das Zahn-Bonusheft abzuspeichern. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, zeitnah ein weiteres Gesetz vorzulegen, um zusätzliche Anwendungen in die elektronische Patientenakte zu integrieren. Auch hierbei legen wir großen Wert auf die Beachtung des Datenschutzes. In den kommenden Monaten werden wir den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten, damit das Gesetz Anfang des Jahres 2020 in Kraft treten kann.“
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