Chirurgen warnen: „Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten“16. November 2022 Verbessern die Pläne für eine „tagesstationäre Behandlung“ die Arbeitsbedingungen in der Pflege? Interessenvertreter von Pflege, Kliniken und Chirurgen bezweifeln das. Foto: sudok1/stock.adobe.com Sowohl der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisieren die geplanten Regelungen zur „tagesstationären Behandlung“. Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist für den BDC „erhebliche Unsicherheiten“ auf. „Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, erklärt Prof. Hans-Joachim Meyer, BDC-Präsident anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf. „Es ist naiv anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf haben“, so Meyer. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten. Auch in finanzieller Hinsicht ist laut BDC eine spürbare Entlastung nicht zu erwarten. Am ehesten würden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollen. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden, so der Verband. „Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, bilanziert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Gesundheitssystem näherzukommen. Der BDC verweist darauf, dass schon der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Stellungnahme zu den tagesstationären Krankenhausbehandlungen darauf verwiesen hat, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt sind. Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken. Der Deutsche Krankenhaustag in Düsseldorf hatte neben dem Thema Pflegepersonalbedarfsbemessung als auch über die vermeintliche Entlastung von Pflegefachpersonen durch tagesstationäre Behandlung diskutiert. Der vermeintlich große Wurf durch tagesstationäre Behandlungen die Pflege zu entlasten, scheitere zumindest in diesem Punkt, so das Fazit. Die Geschäftsführerin des Berufsverbandes für Pflegeberufe Dr. Bernadette Klapper erklärte eindrücklich, dass es nicht zu erwarten sei, dass Pflegekräfte durch weniger Übernachtungen im Krankenhaus entlastet würden. „Wer geht denn nach Hause, das sind nicht die Pflegebedürftigen, die tatsächlich Arbeit auf der Station machen. Es sind genau die Patienten, die ohne großen Pflegebedarf sind.“ So würden vielleicht weniger Betten belegt, die Arbeitslast reduziere sich aber höchstens unwesentlich, so Klapper weiter. Sie warnte vor den Folgen: „Wir laufen Gefahr, mit einer guten Idee, nämlich die ambulanten Potentiale der Krankenhäuser zu heben, für Pflegekräfte genau das Gegenteil zu erreichen – eine Verdichtung und Verschärfung der Arbeitssituation.“ Auch die geplante Umsetzung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0, das Deutscher Pflegerat, Ver.di und DKG gemeinsam entwickelt haben, stieß bei den Beteiligten auf Unverständnis, da der Gesetzesentwurf mit dem ursprünglichen Modell der drei Organisationen nicht mehr viel gemeinsam hat. „Auch wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestern gesagt hat, dass das Vetorecht des Finanzministers nie zu einer Pflege nach Kassenlage führen könne, bleiben unser Unbehagen und Unverständnis. Wir brauchen bei der Umsetzung der Bedarfsplanung ein klares Zeichen an die Pflegenden, dass sich ihre Situation tatsächlich nachhaltig verbessern wird“, erklärte Dr. Sabine Berninger, Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS) sowie des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). (ja)
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